Lebt "Klüngel" in Garstedt wieder auf? Streit zwischen Bürgermeisterin und Unabhängiger Wählergemeinschaft um geplante Zaunerrichtung
ce. Garstedt. Freundschaftsdienst oder legale Baumaßnahme? An dieser Frage scheiden sich die Geister im Garstedter Gemeinderat. Auslöser des Disputs: der jüngste Beschluss des Verwaltungsausschusses (VA), auf einem Grundstück an der Hauptstraße (L234) einen Metallzaun zu errichten.
"Der Klüngel in Garstedt lebt wieder auf", prangert die Unabhängige Wählergemeinschaft (UW) Garstedt den Beschluss an. "Nach einem unnötigen Grundstückskauf und dem Abriss der darauf befindlichen Scheune auf Kosten der Gemeinde wird dem jetzigen neuen Eigentümer auf seinen Wunsch ein Metallzaun zugeschanzt", schreibt Wählergemeinschafts-Vorsitzender Dr. Klaus Hartmann und spielt auf Geschehnisse im Jahr 1996 an. Damals hatte die Gemeinde von einem Ex-Ratsmitglied eine Teilfläche von etwa 1.000 Quadratmetern an der Hauptstraße gekauft, da angeblich ein Modellradweg und eine neue Straßenführung in Garstedt geplant waren. Für das bis heute nicht realisierte Bauvorhaben wurde auch eine baufällige Scheune auf Kosten der Kommune abgerissen (das WOCHENBLATT berichtete).
Die "Gefälligkeit" - so Klaus Hartmann - habe die Gemeinde rund 65.000 Euro gekostet. Nun erweitere die Gruppe SPD/CDU ihren "offensichtlichen Freundschaftsdienst" und spendiere dem neuen Grundeigentümer einen teuren, 60 Meter langen Metallzaun. Der zwischen der Gemeinde und dem damaligen Grundeigentümer 1996 abgeschlossene Kaufvertrag schreibe - so erklärt Hartmann - einen Holzzaun in ortsüblicher Bauweise und ausschließlich in Verbindung mit dem Bau eines Modellradwges und einer geänderten Straßenführung vor. Die UW Garstedt hat zu dem Sachverhalt die Kommunalaufsicht des Landkreises eingeschaltet.
• "Die Entscheidung, einen Zaun aufzustellen, ist weder ein Freundschaftsdienst noch einer Spendierlaune der Gemeinde entsprungen, sondern eine Verpflichtung aus dem damaligen Kaufvertrag", so Garstedts Bürgermeisterin Christa Beyer gegenüber dem WOCHENBLATT. "Die Verpflichtung sollte greifen, wenn die Hauptstraße ausgebaut und auf dem Grundstück der Gemeinde ein Gehweg angelegt ist", so Beyer. Von einem Modellradwegebau und geänderter Straßenführung sei im Vertrag - entgegen den Behauptungen der UWGarstedt - "nicht die Rede" gewesen. Die Hauptstraße sei 2011 ausgebaut worden, ein Gehweg auf dem Gemeindegrundstück befinde sich in Planung. Zuvor solle das Gemeindegrundstück vom angrenzenden Privatareal durch den Zaun abgegrenzt werden. Die Entscheidung, statt des im Vertrag festgelegten Holzzaunes die Metall-Variante zu wählen, hätten beide Vertragsparteien einvernehmlich getroffen. Ausschlaggebend sei dafür neben dem geringeren Pflegeaufwand auch gewesen, dass sich der jetzige Grundeigentümer kooperativ gegenüber der Gemeinde gezeigt habe.
"Sollte das ständige Störfeuer auch die Absicht enthalten, mir die Arbeit so zu verleiden, dass ich irgendwann die Brocken hinwerfe, so möchte ich deutlich betonen, dass dies ein vergebliches Bemühen sein wird!" Mit deutlichen Worten reagiert Christa Beyer auf die Tatsache, dass die Unabhängige Wählergemeinschaft jetzt zum vierten Mal in drei Jahren eine Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen die Gemeindeverwaltung eingereicht hat. Die drei bisherigen Beschwerden wurden als unbegründet zurückgewiesen.
• Unterdessen hat die Kommunalaufsicht die jüngste Angelegenheit überprüft. Sie kommt zum Ergebnis, dass die 1996 zwischen der Gemeinde und dem damaligen Grundbesitzer geschlossene Vereinbarung, auf der Grundstücksgrenze einen Zaun zu errichten, nicht gegenüber dem neuen Flächenbesitzer als Rechtsnachfolger gilt. Es stehe der Gemeinde aber frei, auf ihrem Grund und Boden - wie vom VA beschlossen - einen Zaun aufzustellen.
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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