Interessenvertretung für Nachwuchs
Salzhäuser Ausschüsse für Einrichtung eines Jugendparlamentes

Über 80 Jugendliche nahmen am Workshop zur Entwicklung eines Jugendparlaments-Konzeptes in der Salzhäuser Dörpschün teil | Foto: Benedikt Voß
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  • Über 80 Jugendliche nahmen am Workshop zur Entwicklung eines Jugendparlaments-Konzeptes in der Salzhäuser Dörpschün teil
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"Das Jugendparlament möchte die Samtgemeinde Salzhausen zu einem schöneren Ort für Kinder und Jugendliche machen." Das hat sich die kürzlich bei einem ganz besonderen Workshop in Salzhausen ins Rollen gebrachte Interessenvertretung für Heranwachsende zum Ziel gesetzt.

Auf Einladung des Jugendausschusses der Samtgemeinde nahmen über 80 Jungen und Mädchen auch vom Gymnasium und der Oberschule am Workshop teil. In Kooperation mit dem Jugendzentrum, dem institutionsübergreifenden Jugendforum "Brückenschlag", Kommunalpolitik und Verwaltung entwickelten sie ein Konzept für ein Jugendparlament.

Die Einrichtung eines solchen Gremiums war von der Samtgemeinde-SPD beantragt worden und wurde jetzt vom Jugendausschuss fraktionsübergreifend befürwortet. Er beauftragte die Verwaltung, anhand des Konzeptes eine Satzung für die Einführung des Parlamentes zu entwerfen und zur Beschlussfassung vorzulegen. Anschließend sollen die ersten Wahlen für ein Jugendparlament vorbereitet werden. Wie das WOCHENBLATT aus gut informierter Quelle erfuhr, hat auch der nichtöffentlich tagende Samtgemeinde-Ausschuss in seiner Sitzung am Montagabend das Konzept befürwortet. Hierfür wurden folgende Eckpunkte vorgeschlagen:

Besetzung: Das Jugendparlament der Samtgemeinde Salzhausen soll die Interessen der Kinder und Jugendlichen aus der Kommune vertreten und von Jungen und Mädchen im Alter zwischen 13 und 21 Jahren gebildet werden. Mindestens fünf und maximal 15 Mitglieder sollen dem Parlament angehören

Wahlberechtigung: Wählen dürfen alle Jugendlichen zwischen 13 und 21 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in der Samtgemeinde haben. Gewählt werden dürfen Jugendliche derselben Altersklasse.

Amtszeit: Das Jugendparlament wird für zwei Jahre gewählt. Jugendliche, die in dieser Zeit die Kriterien Hauptwohnsitz oder Alter nicht mehr erfüllen, scheiden automatisch aus und werden - sofern vorhanden - von Nachrückern der Wahlliste ersetzt.

Sitzungen: Das Jugendparlament tritt bei Bedarf, jedoch mindestens sechsmal pro Jahr zusammen.

Mitwirkung in der Kommunalpolitik: Das Jugendparlament hat ein Rede- und Antragsrecht in sämtlichen öffentlichen Ausschüssen der Samtgemeinde sowie im Samtgemeinderat. Im Jugendausschuss der Samtgemeinde bekommt das Parlament einen Sitz als beratendes Mitglied.

Kosten und Budget: Die Kosten für die Wahl zum Jugendparlament trägt die Samtgemeinde. Das Parlament erhält ein jährliches Budget von 5.000 Euro. Dieses kann frei für eigene Projekte und Ideen, aber auch in Weiterbildung investiert werden.

Das letzte Wort zum Jugendparlament hat der Samtgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 23. März, um 19.30 Uhr in "Bleecken's Gasthaus" in Toppenstedt.

Über 80 Jugendliche nahmen am Workshop zur Entwicklung eines Jugendparlaments-Konzeptes in der Salzhäuser Dörpschün teil | Foto: Benedikt Voß
Beim Workshop zum Jugendparlament erörterten Oliver Voß (li., UWG) und Lars Jaap, Vorsitzender des Jugendausschusses der Samtgemeinde, das Konzept | Foto: Benedikt Voß
Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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