Am Ende blieb der Freispruch
Tat war Mitglied der Großfamilie C. nicht nachzuweisen
thl. Lüneburg. Die Anklage wog schwer gegen das 24-jährige Mitglied der kurdischen Großfamilie C. aus Seevetal: erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung. Strafandrohung: mindestens fünf Jahre Haft.
Wie das WOCHENBLATT berichtete, sagte am ersten Verhandlungstag vor dem Lüneburger Landgericht das mutmaßliche Opfer aus und belastete den Angeklagten schwer. C. habe ihn mit einem Messer bedroht und gezwungen, Handyverträge abzuschließen. Die Telefone habe C. dann sogleich in Hamburg verkauft. Allerdings verstrickte sich der junge Mann immer wieder in Widersprüche gegenüber seiner Aussage bei der Polizei. Zudem konnte er sich bei zunehmender Vernehmungsdauer immer weniger an das Aussehen des Messers erinnern, mit dem ihn der Angeklagte, der u.a. wegen des Verkaufs von Drogen unter Bewährung stand, bedroht haben soll. Hinzu kam, dass die Verkäufer der Handyshops in Winsen und Harburg nichts von einer Bedrohung mitbekommen hatten.
Da war auch für die Staatsanwältin der Fall klar: Opfer und Angeklagter hätten gemeinsame Sache gemacht. Da aber die Handyverträge auf den Namen des Opfers liefen, blieb dies schließlich auf den Folgekosten sitzen und erfand deswegen diese "Räuberpistole". Von daher bliebe nur ein gemeinschaftlicher Betrug, so die Staatsanwältin.
Das sah der Verteidiger anders. Klar sei, dass das Opfer Handyverträge abgeschlossen habe. Ob sein Mandant anschließend die Geräte zum Verkauf bekommen habe, sei nicht nachzuweisen.
Das Gericht hielt sowohl die Version der Staatsanwältin als auch des Verteidigers für möglich. Klar sei nur, dass das Opfer die Verträge im Beisein von zwei Männern abgeschlossen habe. Das reiche aber für eine Verurteilung nichts aus, so die Richter und sprach den C. frei.
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