Droht ein Versorgungs-Chaos?

In den EU-Nachbarländern, so Experten, sei man mit der vorgeschriebenen Fortbildung der Berufskraftfahrer deutlich weiter als in Deutschland
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Viele Berufskraftfahrer haben Weiterbildungspflicht nicht erfüllt - Stichtag ist der 9.September

(rs). "Es ist zu befürchten, dass viele Lkw-Räder ab dem 10. September stillstehen werden und es dann möglicherweise zu Engpässen bei Logistik-Unternehmen kommen kann", warnt Claus-Peter Sarge, Leiter des staatlich anerkannten Verkehrsinstitutes "Kompetenz und Sicherheit" aus Seevetal.
Grund: Bis heute, so eine Experten-Schätzung, sind in Deutschland bis zu 750.000 Lkw-Fahrer bzw. ihre Unternehmen der seit 2006 EU-weit durch das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) vorgeschriebenen 35-Stunden-Weiterbildung für Berufskraftfahrer nicht nachgekommen. Folge: Lkw ab 3,5 Tonnen, deren Fahrer ohne Fortbildung sind, droht ab dem 10. September möglicherweise die Parkkralle. Mindestens aber ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro für die Fahrer und bis zu 20.000 Euro für die Unternehmen, in deren Auftrag gefahren wird.
Betroffen sind Fahrer von Fahrzeugen der Lkw-Führerschein-Klassen C1, C1E, C und CE, aber auch die Alt-Führerscheinklassen 3 (grauer Führerschein) und die Klasse B (rosa Führerschein) für Lkw bis 7,5 Tonnen. Auch Fahrer und Unternehmen im „Werkverkehr“ fallen unter das Gesetz. Lediglich für Handwerksunternehmen sind Ausnahmen vorgesehen. Viele Kraftfahrer und Unternehmen seien bis heute völlig ahnungslos, trotz einer großen Öffentlichkeitskampagne zum Beispiel der IHK, sagt Claus-Peter Sarge.
Der Schulungsprofi vermutet, dass sich viele Berufskraftfahrer auf eine erneute stillschweigende Fristverlängerung verlassen. Aber, so Sarge: "Eine Verlängerung der Frist über den 9. September hinaus wird es nicht geben." Das gehe hervor aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine "Kleine Anfrage" der Grünen im Juni dieses Jahres. Sarge: "Das Gesetz ist lange bekannt, die Unternehmen hatten ausreichend Zeit sich darauf einzustellen." Bereits seit 2009 werde die erforderliche Schulung angeboten. Sie müsse alle fünf Jahre wiederholt werden. Kosten: jeweils rund 500 Euro.
Übrigens: Der Nachweis der Weiterbildung erfolgt durch Eintrag der EU-weit harmonisierten Schlüsselkennziffer „95“ im Führerschein. In Frankreich und Belgien, so Sarge, werde bereits heute die Weiterfahrt untersagt, wenn Lkw-Fahrer ohne den Eintrag erwischt werden.

In den EU-Nachbarländern, so Experten, sei man mit der vorgeschriebenen Fortbildung der Berufskraftfahrer deutlich weiter als in Deutschland
Schulungsprofi Claus-Peter Sarge: "Viele sind noch völlig ahnungslos" | Foto: oh
Redakteur:

Reinhard Schrader aus Buchholz

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