Geflügelpest: Beobachtungsgebiet im Landkreis Harburg aufgehoben

kb. Landkreis. Da innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen keine weiteren Geflügelpest-Fälle in der Region festgestellt wurden, hat die Kreisverwaltung das Beobachtungsgebiet im Landkreis Harburg im Bereich Seevetal und Stelle am Freitag aufgehoben. Der Sperrbezirk bei Bullenhausen/Over ging bereits am 24. Dezember automatisch nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 21 Tagen ohne weiteren positiven Befund im Beobachtungsgebiet auf. Nach mehreren Geflügelpestfällen bei Wildenten in Hamburg-Ochsenwerder und Hamburg-Rothenburgsort hatte das Kreisveterinäramt am 21. November und am 02. Dezember den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet eingerichtet.
Für alle Geflügelhalter, auch Kleinsthalter, gelten bundesweit weiterhin verschärfte Hygienemaßnahmen, um zu verhindern, dass Vogelgrippe in die Tierbestände eingetragen wird. Ebenso gilt für das gesamte Kreisgebiet weiter eine strikte Stallpflicht für Geflügel und die strenge Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Der Gesundheitszustand sämtlichen Geflügels muss genau überwacht werden und jeder Verdacht auf Geflügelpest umgehend an das Veterinäramt gemeldet werden. Im Landkreis läuft weiter ein umfangreiches Wildvogel-Monitoring. Dabei wurde im Landkreis Harburg nach wie vor kein Geflügelpestfall festgestellt. Verendete Wildvögel müssen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden, Tel. 04171 – 693653.

Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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