Geflügelpest: Beobachtungsgebiet ragt in den Landkreis Harburg

Das Beobachtungsgebiet umfasst auch den Bereich Over/Bullenhausen in Seevetal | Foto: Landkreis Harburg
  • Das Beobachtungsgebiet umfasst auch den Bereich Over/Bullenhausen in Seevetal
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kb. Landkreis. Nachdem am vergangenen Sonntag in Hamburg drei Reiherenten aufgefunden wurden, die am Vogelgrippe-Erreger H5N8 verendet sind, hat die Stadt Hamburg einen Sperrbezirk in einem Radius von drei Kilometern um den Fundort und in der gesamten Stadt ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Das Beobachtungsgebiet hat einen Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort und ragt ins Gebiet des Landkreises Harburg hinein. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung deshalb ab sofort ebenfalls ein Beobachtungsgebiet per Allgemeinverfügung festgesetzt: Im Bereich Over/Bullenhausen (Gemeinde Seevetal) gelten für Geflügelhalter nun besondere Vorschriften über die reine Aufstallungspflicht hinaus.
Die Hauptzufahrtswege ins Beobachtungsgebiet werden ab Montag, 21. November, durch eine Beschilderung gekennzeichnet. Betroffene Geflügelhalter im Beobachtungsgebiet werden direkt informiert. Eine genaue Karte des Beobachtungsgebiets und Infos zu den niedersachsenweit gültigen strengen Sicherheitsmaßnahmen finden sich im Internet unter www.landkreis-harburg.de.
Für das Beobachtungsgebiet gelten zum Schutz vor der Vogelgrippe u.a. folgende Regelungen: Für die Dauer von 15 Tagen darf Hausgeflügel nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. 30 Tage lang darf Federwild nur mit Genehmigung oder Anordnung der zuständigen Behörde gejagt werden. Geflügelausstellungen und -märkte dürfen nicht veranstaltet werden. Außerdem müssen Hunde- und Katzenhalter sicherstellen, dass ihre Tiere im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.
Für alle Geflügelhalter, auch Kleinsthalter, gelten bundesweit verschärfte Hygienemaßnahmen, um zu verhindern, dass Vogelgrippe-Erreger in die Tierbestände eingetragen werden. Zudem muss der Gesundheitszustand sämtlichen Geflügels genau überwacht werden.
Im Landkreis läuft weiter ein umfangreiches Wildvogelmonitoring. Verendete Wildvögel müssen umgehend dem Kreisveterinäramt gemeldet werden, Tel. 04171 – 693653.
Zudem fallen bei Kontrollen im Landkreis Harburg immer noch kleine Geflügelhalter auf, die ihre Bestände nicht beim Veterinäramt registriert haben. Aufgrund der Sondersituation sind alle Geflügelhalter, die ihre Bestände jetzt melden, von den eigentlich fälligen Bußgeldern befreit. Durch die Registrierung leisten die Halter einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung einer Vogelgrippeseuche. Wer seinen Bestand nicht meldet, haftet privatrechtlich für Seuchenverschleppungen und erhält im Seuchenfall auch keine Entschädigung.

Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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