Nach einem Glühwein: Darf ich noch Auto fahren?

Zum Weihnachtsmarkt gehört Glühwein dazu, zum Autofahren nicht | Foto: Fotolia/Alexander Raths
  • Zum Weihnachtsmarkt gehört Glühwein dazu, zum Autofahren nicht
  • Foto: Fotolia/Alexander Raths
  • hochgeladen von Thomas Sulzyc

Bereits ein Glas kann zuviel sein: Eine 65 Kilo schwere Frau hat dann 0,41 Promille im Blut

(ts). Im Winter ist Glühwein eines der populärsten Heißgetränke der Deutschen. Bei einem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt gehört Glühwein dazu. Doch bereits ein Glas hat es in sich: in der Regel etwa elf Prozent Alkohol. Die Wärme des Getränks beschleunigt die Alkoholaufnahme, so dass es schneller Wirkung zeigt.
Bereits ein Glas Glühwein kann für Autofahrer zuviel sein. Wie der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik mitteilt, habe eine 68 Kilo schwere und 1,65 Meter große Frau nach einem Glas Glühwein 0,41 Promille im Blut, ein 82 Kilo schwerer Mann (1,78 Meter groß) 0,3 Promille.
Beide haben damit die kritische Grenze überschritten. Denn ab 0,3 Promille ist die Unfallgefahr doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand. wer mit 0,3 Promille am Steuer den verkehr gefährdet hat, wird mit drei Punkten in der Verkehrssünderkartei bestraft. Sogar der Entzug des Führerscheins ist möglich.
Nach zwei Gläsern Glühwein hat der Mann 0,58 Promille, die Frau 0,83 Promille. Autofahrer, die beim ersten Mal gegen die 0,5-Promillegrenze verstoßen, müssen mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

Webseite von Thomas Sulzyc
Thomas Sulzyc auf Facebook
Thomas Sulzyc auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

4 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.