Falschparken kann bis zu 100 Euro kosten
Schärfere Bußgelder für Autofahrer ab Dienstag, 9. November

Ein allgemeiner Parkverstoß kostet bis zu 25 Euro | Foto: lt
  • Ein allgemeiner Parkverstoß kostet bis zu 25 Euro
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(ts). Autofahrer, die zu schnell fahren oder falsch parken, müssen ab Dienstag, 9. November, mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. An diesem Tag tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft.
Wer sein Auto im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellt, muss bis zu 25 Euro zahlen. Bisher sind es lediglich bis zu 15 Euro gewesen.

Parken auf einem Radweg kostet bis zu 100 Euro (mit Sachbeschädigung) statt bis zu 20 Euro. Wer unberechtigt auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge sein Auto abstellt, muss mit 55 Euro Verwarngeld rechnen. Wer es riskiert, eine Feuerwehrzufahrt zuzuparken, kann mit 100 Euro Bußgeld belangt werden. Kräftiger zur Kasse gebeten werden alle, die in zweiter Reihe parken oder halten. Sie zahlen 55 Euro.
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden sowohl inner- als auch außerorts teils doppelt so hart bestraft als bisher. Wer zum Beispiel innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit bis zu zehn km/h überschreitet, zahlt statt bisher 15 bald 30 Euro. Autofahrer, die mit 80 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch den Ort rasen, müssen 180 statt 100 Euro zahlen, wenn sie erwischt werden. Wer bei einem Stau keine Gasse für Rettungsfahrzeuge bildet oder diese selbst nutzt und dem Einsatzfahrzeug hinterherfährt, muss künftig 200 bis 320 Euro bezahlen und mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr wird härter geahndet: Sogenannte Autoposer, die unnötigen Lärm verursachen und mit sinnlosem Hin- und Herfahren andere belästigen, zahlen bis zu 100 Euro (bisher bis zu 20 Euro).

550.000 Euro Einnahmen, 5.000 Euro für die Reinigung
Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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