Nicht allen gefällt das
Sex am Badesee in Maschen: Ist das erlaubt?
ts. Maschen. In einschlägigen Internetforen verabreden sich Paare und treffen sich am See im Maschener Moor zum Sex. Für manchen Spaziergänger in dem idyllischen Waldgebiet an dem 100.000 Quadratmeter großen Baggersee ist das ein verstörendes Erlebnis. Die Gemeinde Seevetal hat vor Kurzem eine Nutzungsverordnung für die vier Badeseen im Gemeindegebiet, juristisch sind es "Freizeitanlagen", erlassen. Diese ist die rechtliche Grundlage, um zum Beispiel auch "Verstöße gegen die guten Sitten" mit Bußgeld zu ahnden.
Weil die öffentlich ausgelebte Sexualität sie stört, hat eine 69 Jahre alte Leserin (der Name ist der Redaktion bekannt) die Spaziergänge mit ihrer Hündin an den See in der Nachbarortschaft Hörsten verlegt. Der FKK-Bereich am Ufer nahe dem Rangierbahnhof Maschen störe sie nicht. "Ich finde es aber schon sehr unangenehm, wenn sich dort Paare in ziemlicher Nähe zum Gehweg sexuell betätigen. Schließlich bewegen sich dort auch Eltern mit Kindern, die eventuell einen Platz zum Liegen suchen", sagt sie. Sie fragt, ob die Polizei nicht etwas dagegen unternehmen könne.
Ist Sex in der Öffentlichkeit verboten? Nicht, wenn ein Paar es nicht darauf anlegt, von anderen gesehen zu werden und sich zum Beispiel in ein Dickicht verzieht, heißt es dazu bei der Deutschen Anwaltsauskunft, dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltsvereins.
Strafbar kann der Sex in der Öffentlichkeit dagegen dann werden, wenn fremde Menschen die sexuellen Handlungen sehen, sich davon gestört fühlen und Anzeige erstatten.
Wenn ein Paar beim Sex im Freien es geradezu darauf anlegt, entdeckt zu werden (zum Beispiel zur Hauptbesuchszeit am Badesee einen Platz direkt am Wanderweg aussucht), fiele eine solche Art von Sex nach dem Strafgesetzbuch (Paragraph 183a) unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen können die Folge sein.
Sexuelle Handlungen, die andere Menschen belästigen, können auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Geldbußen in Höhe bis zu 1.000 Euro sind möglich.
Der Seevetaler Gemeinderat hat am 27. Juni eine Nutzungsverordnung für die vier Badeseen im Gemeindegebiet erlassen. Sie sieht auch vor, dass Besucher beim Aufenthalt "mindestens die übliche Sport- und Badebekleidung tragen." Verstöße gegen die Satzung können mit Geldbußen in Höhe bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Schilder, die Verhaltensregeln mit Piktogrammen verständlich machen, sind zurzeit in Arbeit. "Wir appellieren damit an die gegenseitige Rücksichtnahme", sagt Gemeindesprecherin Svenja Riebau.
Redakteur:Thomas Sulzyc aus Seevetal | |
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