Glasfaserausbau im Landkreis
Teil zwei der Serie "Glasfaser": Förderung
Im vorangegangenen Teil dieser Artikel-Serie wurde aufgezeigt, wann und ob es Sinn ergibt, sich im privaten Bereich um schnelles Internet zu bemühen und warum es technisch notwendig sein kann.
Deutschland auch
zukünftig Industriestandort
Neben der Bereitstellung zeitgemäßer Telekommunikationstechnik für Bürgerinnen und Bürger ist der Ausbau des Breitbandnetzes für Unternehmen unabdingbar, insofern Deutschland weiterhin zu einer bedeutenden Industrienation zählen möchte.
Michael Zeinert, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW), findet klare Worte zur Wichtigkeit des Breitbandausbaus in Deutschland: „In Zeiten von Virtual Reality, Big Data und Künstlicher Intelligenz sind schnelle Internetanbindungen eine Grundvoraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der regionalen Wirtschaft – und ein wichtiger Standortfaktor."
Demnach ist der allgemeine Ausbau des Breitbandnetzes in Deutschland essenziell, ob private Haushalte sich dem Netz anschließen möchten oder nicht.
Deutschland hat beim Ausbau des Breitbandnetzes noch zwingenden Nachholbedarf. Das verdeutlicht die aktuelle Statistik aus dem Jahre 2023 von Statista.de.
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
Deutschland muss jetzt G(l)as geben
Deutschland wird in den kommenden Jahren wohl aufschließen können, fest steht aber, es wurde zu lange an alter Technik festgehalten und deutlich zu spät in moderne Technik investiert.
Förderung durch den Bund
An Glasfaser interessierte Einwohner des Landkreises können von der Fülle an Tarifangeboten einzelner Unternehmen, den vielen verschiedenen Firmen, die überall im Landkreis "buddeln", und einigen Aussagen, "die man so hört", bezüglich der Glasfaseranschlüsse, irritiert sein.
Grundsätzlich gilt: Der Breitbandausbau wird von privatwirtschaftlichen Unternehmen getätigt. Doch gerade in ländlichen Räumen gibt es Gebiete, in denen sich der flächendeckende Ausbau aus Sicht der Unternehmen nicht lohnt.
In diesen Gebieten greift der geförderte Ausbau - denn in Deutschland haben Bürgerinnen und Bürger nach dem Telekommunikationsgesetz einen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten. Zu diesem Mindestangebot zählen: Sprachkommunikationsdienste und ein schneller Internetzugang für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Nach diesem Gesetz steht jedem Haushalt ein Anschluss einer Internetverbindung mit mindestens zehn Mbit/s zu - diese Zahl wird regelmäßig von der Bundesnetzagentur überprüft und ggf. angehoben.
Unabhängig von der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit beauftragte der Landkreis Harburg ein externes Ingenieurbüro zur Feststellung der Gebiete, in denen die Netzbetreiber keine Downloadgeschwindigkeit von über 30 Mbit/s garantieren können. Ist diese Geschwindigkeit nicht gegeben, können die Landkreise eine entsprechende Förderung beim Bund beantragen. Diese Förderung gibt es auch dank der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg. Michael Zeinert: „In einer Allianz mit den kommunalen Spitzenverbänden, weiteren Wirtschaftsverbänden, der Landjugend und dem Landessportbund haben die IHKs in Niedersachsen erreicht, dass das Wirtschaftsministerium für 2024 weitere Mittel bereitstellt. Für die regionale Wirtschaft ist es elementar wichtig, diese Förderung für die Folgejahre zu verstetigen. Denn 'wir' werden 2024 nicht jedes Unternehmen und jeden Haushalt ans Breitbandnetz angeschlossen haben. Auch ab 2025 brauchen wir weiterhin die Unterstützung des Landes Niedersachsen, um Lücken in der Glasfaserversorgung zu schließen."
Geförderte Gebiete - Vorteile
Der Ausbau des Glasfasernetzes als solches ist für alle betreffenden Haushalte in einem geförderten Gebiet schon daher von Vorteil, da in diesen Gebieten bisher kein schnelles Internet verfügbar war. Durch die Förderungen wird auch diesen Gebieten bald moderner Internetzugang möglich sein. Über die Fördermittelgeber schreibt Sandra Bengsch, Chefredakteurin der IHKLW, auf der Homepage der Handelskammer: "Der Bund, der Deutschland mit seiner Gigabit-Strategie bis 2030 fit machen möchte, stellt über fünf Jahre 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Er zahlt bei einer Förderung 50 Prozent der Kosten, das Land 25 und die Kommunen ebenfalls 25 Prozent."
Im Gegensatz zu den nicht geförderten Bereichen haben bzw. hatten die Anwohner in geförderten Gebieten die Möglichkeit, einen kostenfreien Nutzungsvertrag mit dem Landkreis Harburg abzuschließen, welcher diesen berechtigt, die Glasfaserleitungen bis ins Haus verlegen zu lassen. Lediglich wenn von der Grundstücksgrenze der Weg bis zum Haus mehr als 30 Meter beträgt, werden pro weiterem Meter 35 Euro fällig. Dieser Nutzungsvertrag zur Verlegung ist völlig unabhängig von einem Vertragsabschluss bei einem Tarifanbieter. Heißt: Ist die Glasfaserleitung einmal verlegt, können sich die betreffenden Haushalte in aller Ruhe überlegen, bei welchem (in ihrem Gebiet verfügbaren) Anbieter sie einen Internetvertrag abschließen möchten.
In einem nicht geförderten Gebiet warben die Tarifanbieter mit eben jener kostenlosen Verlegung bis zum Haus bei Vertragsabschluss eines Tarifs. Heißt: Haushalte zahlten bzw. zahlen zwar ebenfalls nichts für die Verlegung von der Straße bis ins eigene Haus, sind aber bis Ablauf an den jeweiligen Vertrag gebunden - selbst wenn jetzt eventuell ein günstigeres Tarifangebot zur Verfügung steht.
Geförderte Gebiete - Nachteile
Ein klarer Nachteil der geförderten Gebiete scheint allerdings die Geschwindigkeit des Ausbaus zu sein. Die Fertigstellung der Glasfaserarbeiten scheinen bei dem vom Landkreis beauftragten Unternehmen nicht die oberste Priorität zu haben.
So berichten mehrere Personen aus den geförderten Bereichen, dass die Arbeiten nicht beendet werden und sie demnach nicht von den offensiv beworbenen Glasfaserverträgen profitieren können.
Wenige Anwohner, bedeutet wenige Verträge, bedeutet allem Anschein nach wenig Druck auf die auftragnehmende Gesellschaft, der "Tiefbauunternehmen Kuhlmann Leitungsbau GmbH & Co. KG", welche nach einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag des Landkreises erhielt.
Dass nichts passiert, bestätigen viele Bewohner aus geförderten Gebieten. Auch die WOCHENBLATT-Redakteurin Gabriele Pöpleu wohnt in einem solchen Areal und schloss bereits vor Jahren einen Vertrag mit dem Landkreis zum Ausbau des Glasfasernetzes bis zu ihrem Haus ab. Demnach sollten die Bauarbeiten für den Anschluss 2022 beendet sein. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels ist dies jedoch nicht eingetreten. "Hin und wieder mal wird von Arbeitern, mit weißen Vans ohne Firmierung, gegraben", so Pöpleu. Fertiger Anschluss: Fehlanzeige.
Auf Nachfrage, bis wann das Tiefbauunternehmen die Bauarbeiten im Kreis abgeschlossen haben muss, antwortet Katja Bendig, Sprecherin des Kreises: "Aus unterschiedlichen Gründen ist es in den zurückliegenden Jahren zu Verzögerungen gekommen (Witterung, Materialbeschaffung, unterbrochene Lieferketten, Personalengpässe). Wir befinden uns hinsichtlich der abschließenden Arbeiten mit dem ausführenden Bauunternehmen in Gesprächen, um den genauen Bauzeitenplan abschließend festzulegen."
Redakteur:Sven Rathert aus Seevetal | |
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