Tiefschlaf bei Radarmessung?

Wenn eine Radarmessung erfolgt, muss der Messbeamte hellwach sein
  • Wenn eine Radarmessung erfolgt, muss der Messbeamte hellwach sein
  • hochgeladen von Thomas Lipinski

thl. Seevetal. Ein kleines Nickerchen im Büro soll ja gesund sein. Dumm nur, wenn man dieses zu einer Zeit macht, zu der man eigentlich hellwach sein sollte, und dann noch von zig Leuten gesehen wird.
Montag, 8.15 Uhr: Ein Post in der Facebook-Gruppe "Blitzer - Winsen/Lüneburg/Seevetal" macht ganz schnell die Runde. Darin heißt es: "Blitzer auf der Straße Unner de Bult in Maschen gegenüber des Paketdienstes. 50er-Zone. Messbeamter schläft und schnarcht laut." Wenig später wird der Eintrag wie folgt ergänzt: "Er schläft tief und fest. Verbotenerweise." Zu diesem Zeitpunkt haben sich offensichtlich bereits mehrere Autofahrer über den "Schnarch-Beamten" lustig gemacht.
Rechtlich gesehen darf der Messbeamte nicht schlafen, denn er gilt als Zeuge des Tempoverstoßes, denn er muss das Messverhalten des Radargerätes aufmerksam verfolgen. Werden die Verfahren gegen die Autofahrer, die an der Messstelle geblitzt worden sind jetzt automatisch eingestellt? "Nein", sagt Landkreis-Sprecher Johannes Freudewald. Er muss zwar selbst über den Vorwurf schmunzeln, stellt aber klar: "In der Regel sind unsere Messbeamten frisch und munter. Und wir gehen davon aus, dass der Kollege auch in diesem Fall nicht geschlafen hat." Wer anderer Meinung sei, könne Einspruch gegen seinen Bußgeldbescheid einlegen, müsse aber dann vor Gericht beweisen, dass er im Recht sei. Wenn der Landkreis damit mal nicht auf den Bauch fällt....

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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