Wachtelkönig
Der Landkreis Harburg sucht den "Blockade-Vogel" in Meckelfeld

Der streng geschützte 
Wachtelkönig | Foto: Martin Schulz
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    Wachtelkönig
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ts. Meckelfeld. Der Schutz des streng geschützten Wachtelkönigs gilt mittlerweile als ein wichtiges Argument gegen die geplante Tank- und Raststätte Elbmarsch an der Autobahn A1 bei Meckelfeld. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg will den begründeten Verdacht eines Brutvorkommens im Plangebiet nun wissenschaftlich untersuchen und den Bestand des seltenen Vogels erfassen. Das teilte der Landkreis Harburg nach einer Videokonferenz mit betroffenen Landwirten und Mitarbeitern der Gemeinde Seevetal mit.

Der Wachtelkönig genießt bei Naturschützern den Ruf des "Blockade-Vogels", weil sein Vorkommen in der Vergangenheit vor Verwaltungsgerichten in mehreren Fällen Großprojekte verzögert hat. Wie berichtet, haben Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die Raststätte Elbmarsch im vergangenen Jahr mehrere Brutpaare im Moor bei Meckelfeld gehört. Mäharbeiten hatten den scheuen Vogel anschließend offenbar wieder verscheucht.

Damit sich das nicht wiederholt, suchen die Untere Naturschutzbehörde, die Gemeinde Seevetal und Landwirte nach einer gemeinsamen Vorgehensweise. Denn ohne Einschränkungen wird es nicht gehen, wenn die Erfassung dieser streng geschützten und in der Region sehr bedeutsamen Vogelart erfolgreich sein soll, betont Detlef Gumz, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg.

Die methodisch anerkannte Erfassung des Wachtelkönig soll ab Mai 2022 auf den betroffenen Flächen starten und etwa bis Mitte Juni dauern. Die betroffenen Landwirte können einen Erschwernisausgleich bei der Landwirtschaftskammer beantragen. Wird in einem Teilbereich kein Brutplatz kartiert, sei eine erste Mahd ab 15. Juni möglich. Sollten sich bis dahin ein oder mehrere Brutvorkommen auf den Flächen bestätigen, wird dies den betroffenen Landwirten flächenscharf mitgeteilt. Für diese Flächen ist eine Bewirtschaftung dann erst wieder ab Mitte August möglich. Auch hier werden die Landwirte entschädigt.

Die Informationen und Erläuterungen der Unteren Naturschutzbehörde und der Gemeinde Seevetal trafen bei den anwesenden Landwirtschaftsvertretern auf ein wohlwollendes Echo. Für Fragen können sich betroffene Landwirte sehr gerne an Karina Bock (Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege der Kreisverwaltung) wenden, Tel. 04171 – 693-3583, E-Mail: K.Bock@Lkharburg.de.

Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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