"Meine Gutmütigkeit wird zum Bumerang"
Insolvenzordnung zwingt Handwerksbetrieb zur Nachzahlung nach sechs Jahren
(os). Nachdem sie den Brief der Insolvenzverwalterin erhalten hatte, musste sich Marita Franz erst einmal setzen. „Das war formuliert wie ein Angriff auf unser Unternehmen“, sagt die Frau aus Fleestedt (Landkreis Harburg), die mit ihrem Mann Michael eine Glaserei führt. Kernvorwurf: Sie habe erahnen müssen, dass ein Kunde, für den die Glaserei Franz drei Reparaturverglasungen durchführte, zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe in den Jahren 2009 bis 2011 in Zahlungsschwierigkeiten steckt. „Das ist einfach nur lächerlich“, ärgert sich Marita Franz. Sie ist fest entschlossen, die geforderten 3.513,40 Euro für die Insolvenzmasse nicht zu zahlen. Experten befürchten allerdings, dass die Glaserei Franz um eine Zahlung nicht herumkommt. Möglich wird die Nachforderung auch nach mehreren Jahren durch die Insolvenzordnung, die vielen Handwerksbetrieben nicht geläufig sein dürfte.
Der betroffene Kunde, eine Bäckerei, hatte mit seinem Unternehmen keine Gewinne erwirtschaftet, sondern immer mehr Schulden angehäuft. Allein 2009 habe der Fehlbetrag bei fast 48.000 Euro gelegen, Ende des Jahres summierten sich die Verbindlichkeiten auf mehr als 137.000 Euro. Das geht aus dem Schreiben der Insolvenzverwalterin an die Glaserei Franz hervor. Erst 2012 stellte eine Krankenkasse wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 6.290,68 Euro den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Lüneburg. Mittlerweile ist die Bäckerei vom Markt verschwunden.
Die Insolvenzverwalterin macht der Glaserei Franz zum Vorwurf, dass sie mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart habe, und zwar über einen langen Zeitraum. Nach der Insolvenzordnung impliziere das, dass der Kunde schon bei Auftragsvergabe in Zahlungsschwierigkeiten war. Davon habe die Glaserei wissen müssen. Diesen Vorwurf weist Marita Franz von sich: „Ratenzahlungen und auch lange Zahlungszeiträume sind in unserer Branche gang und gäbe.“
Die Bundesregierung will die Insolvenzordnung jetzt ändern. Im Januar steht die erste Lesung im Bundestag auf dem Programm. Wichtigste Änderung: Statt aus den vergangenen zehn Jahren sollen bei Insolvenzen nun nur noch für vier Jahre Forderungen gestellt werden können. Zudem sollen Ratenzahlungen nicht mehr sofort die Annahme von Zahlungsschwierigkeiten implizieren.
Für Marita und Michael Franz dürfte die Gesetzesänderung zu spät kommen. Sie müssen wohl bezahlen, obwohl sie eine Leistung erbracht haben und diese auch vollständig bezahlt wurde...
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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