Ramelsloh: Radfahrer müssen auf die Straße
Ortspolitiker sind entsetzt
ts. Ramelsloh. Weil der gemeinsame Geh-und Radweg an der Ohlendorfer Straße in Ramelsloh nicht wie gesetzlich vorgeschrieben 2,50 Meter breit ist, dürfen ihn Radfahrer nicht mehr nutzen. Das berichtete Ortsratsbetreuer Karsten Wendt den Mitgliedern des Ortsrates Ramelsloh/Ohlendorf/Holtorfsloh. Die Ortspolitiker sind entsetzt: Zu gefährlich für Radfahrer sei ihrer Meinung nach die Ortsdurchfahrt, die an einem Kindergarten und der Tennishalle vorbeiführt.
"Uns fehlt das Verständnis dafür", sagt Ortsbürgermeister Norbert Wilezich (CDU). "Hanebüchen", nennt das der CDU-Fraktionsvorsitzende Mathias Mollenhauer. Nie sei es auf dem Geh- und Radweg zu Unfällen gekommen.
Autofahrer und Radfahrer werden sich schnell daran gewöhnen müssen, dass sie sich in Ortsdurchfahrten in Seevetal künftig die Fahrbahn teilen werden. Wie bereits in Ramelsloh wird als Nächstes die Radwegebenutzungspflicht in den Ortsdurchfahrten Horst und wahrscheinlich in Hittfeld fortfallen. Auch hier sind die Radwege zu schmal. Karsten Wendt, zuständig für die Untere Verkehrsbehörde in der Gemeinde Seevetal, sagte zu den erstaunten Ortspolitikern: "Wir werden keine Fahrradwege mehr haben."
Hintergrund: Die Gemeinde setzt die geltende Rechtslage um. Auch, weil der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Druck macht und das vom Bund gesetzte Recht vor Gericht durchsetzt.
Seit 1997 dürfen Radwege nur noch als benutzungspflichtig ausgewiesen werden, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Verkehrsablaufes zwingend erforderlich ist und die in der sogenannten "Radwege-Novelle" angegebenen Mindestanforderungen eingehalten sind. Die Begründung: Zahlreiche Radwege seien entweder in einem baulich unzureichenden Zustand oder entsprächen nach Ausmaß oder Ausstattung nicht den Erfordernissen des modernen Radverkehrs. Die Benutzung solcher Radwege sei Radfahrern nicht zumutbar.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2010 in einem Grundsatzurteil diese Anforderungen bekräftigt und betont, dass für den Radverkehr die Fahrbahnnutzung
den Regelfall darstellt. Eine Radwegebenutzungspflicht gilt heute als eine Beschränkung des fließenden Radverkehrs.
In einem laufenden Rechtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg wehrt sich die Gemeinde Seevetal gegen die Aufgabe der Radwegebenutzungspflicht an der Hittfelder Landstraße (L 213). Zu gefährlich sei es, würden sich die Schüler auf ihrem Weg zum Schulzentrum die Fahrbahn mit Autofahrern auf einer Straße teilen müssen, auf der bis zu 18.000 Fahrzeuge am Tag unterwegs seien, argumentiert die Gemeinde. Das Urteil erwartet die Gemeinde in einigen Monaten.
Für Kinder gilt eine Ausnahme: Radfahrer bis zu einem Alter von zehn Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren. Und, das ist neu, zusätzlich auch eine ältere Begleitperson.
Redakteur:Thomas Sulzyc aus Seevetal | |
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