Maschen
Verstößt starker Pflegeschnitt an Buche gegen Naturschutz?

Prof. Dr. Carl-Christian Freidank vor der 60 Jahre alten Buche in seinem Garten | Foto: ts
  • Prof. Dr. Carl-Christian Freidank vor der 60 Jahre alten Buche in seinem Garten
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Ein Grundstückseigentümer aus Maschen fragt, ob der von ihm verlangte Pflegeschnitt an einer 60 Jahre alten Buche nicht gegen das Naturschutzrecht des Bundes oder Landes verstoße.

Stattlich sieht die 60 Jahre alte Buche aus. Baumbesitzer Prof. Dr. Carl-Christian Freidank soll die kräftigen Äste beschneiden lassen, weil der Baum das Nachbargrundstück beschattet. Der Baum würde entstellt, meint der Wirtschaftswissenschaftler - und wollte von der Gemeinde Seevetal wissen, ob ein derart entstellender Pflegeschnitt nicht gegen das Naturschutzrecht des Bundes und Landes verstoße. 

Mit einer fachgerechten Baumpflege verstoße er nicht gegen Landes- und Bundesnaturschutzgesetze, antwortete das Umweltreferat der Gemeinde Seevetal. Dr. Freidank holte ein Angebot bei der von der Gemeinde Seevetal empfohlenen Fachfirma aus Marxen ein: 2.205 Euro soll die Baumpflegemaßnahme inklusive Häckseln, Abtransport und Baustelleneinrichtung kosten. 

Baumbesitz kann teuer sein. Ob er diese Summe jedes Jahr aufbringen soll, fragt sich Dr. Freidank. Trotzdem wolle er sich fügen: "Ich weiß jetzt, ich muss den Baum beschneiden", sagt Dr. Freidank. "Ich frage mich aber, ob man mit den Einwohnern richtig umgeht."

Der Baumbesitzer bezweifelt, dass es zu den Zielen des Arten- und Naturschutzes passe, einen stattlichen Baum kräftig zu beschneiden. Auch deshalb, weil er in einem Wohngebiet lebt, das laut Bebauungsplan Waldsiedlungscharakter habe. In der Maschener und Horster Heide gilt die besondere Regelung: Pro angefangene 200 Quadratmeter Grundstücksfläche ist ein Baum nachzuweisen. Die stattliche Buche sei Brutplatz von Singvögeln und Ruheplatz für Zugvögel. 

Was dem Baumbesitzer außerdem merkwürdig erscheint: Sollte ein kräftiger Rückschnitt die Buche so sehr schaden, das sie Schaden nimmt und sich nicht mehr erholt, muss der Eigentümer Ersatz pflanzen. Dass derjenige, der den Baum erhalten möchte, in einem solchen Fall die Kosten tragen soll, empfindet Dr. Freidank als ungerecht.

Baumsprechstunde für Bürger
Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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