Was leistet das Teilhabechancengesetz?
Die Zahl geeigneter Stellen für Langzeitarbeitslose bei kommunalen Arbeitgebern der Region ist begrenzt
(ts). Das am 1. Januar in Kraft getretene Teilhabechancengesetz des Bundes gibt Langzeitarbeitslosen neue Hoffnung. Aber nur einer begrenzten Zahl kommt es zugute. In Niedersachsen können laut dem Arbeitsministerium des Landes 4.000 bis 5.000 Langzeitarbeitslose mit der neuen Förderung eine Arbeit aufnehmen - das entspräche etwa bis zu sechs Prozent aller Langzeitarbeitslosen (mehr als 77.000) in Niedersachsen.
Obwohl der Bund für fünf Jahre den Lohn zahlt: Die Zahl der Stellen, für die Langzeitarbeitslose als geeignet gelten, sind offenbar begrenzt. Das zeigt unsere Umfrage bei großen kommunalen Arbeitgebern in unserer Region. Das WOCHENBLATT wollte wissen, ob die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen in den Landkreisen Harburg und Stade planen, mit Hilfe des Teilhabechancengesetzes Langzeitarbeitslose einzustellen.
Der Landkreis Harburg habe bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes insgesamt acht zuvor Langzeitarbeitslose eingestellt, sagt Kreissprecherin Katja Bendig. Ob zusätzliche Menschen mit der Förderung des Teilhabechancengesetzes angestellt werden, sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Der Landkreis Harburg beschäftigt 1.031 Mitarbeiter.
Der Landkreis Stade (840 Mitarbeiter) wolle nach dem Teilhabechancengesetz geförderte Langzeitarbeitslose einstellen. Dazu laufen Gespräche mit dem Jobcenter. Wie viele Stellen geschaffen würden, konnte die Kreisverwaltung nicht beantworten. Denkbar seien Stellen in der Straßen- und Landschaftspflege oder im zentralen Hausmeisterdienst.
Die Hansestadt Buxtehude (602 Mitarbeiter) bereite die Grundlagen für ein Bewerbungsverfahren vor. Im Januar hatte der Verwaltungsausschuss des Stadtrates auf Antrag der SPD-Fraktion die Verwaltung beauftragt, bis zu fünf Personen aus dem Programm zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit bei der Hansestadt Buxtehude im Rahmen von geförderten befristeten Arbeitsverhältnissen einzusetzen, sagt Stadtsprecher Thomas Bücher.
Die Stadt Buchholz (350 Mitarbeiter) sei bemüht, Langzeitarbeitslose im Rahmen des Teilhabechancengesetzes einzustellen, sagt Fachdienstleiterin Birgit Diekhöner. Sie verweist aber auch auf einige Hürden: Die von der Agentur für Arbeit aufgeforderten Kandidaten müssten sich tatsächlich auch bewerben. Die Stadt als öffentlicher Arbeitgeber sei zudem an gesetzliche und tarifliche Vorgaben gebunden, Stellen ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben.
Aus diesem Grund seien auch die Möglichkeiten der Krankenhaus Buchholz und Winsen gGmbH beschränkt, Langzeitarbeitslose einzustellen. An der Klinik sei meist qualifiziertes Personal erforderlich. Dennoch beschäftige die Krankenhaus GmbH seit Jahren frühere Langzeitarbeitslose, zum Beispiel bei der Pflege des Geländes oder in der Küche. "Als kommunaler Arbeitgeber haben wir eine besondere Verantwortung bei der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Und der kommen wir nach", sagt Geschäftsführer Norbert Böttcher.
Wie das Land Niedersachsen dieser Verantwortung nachkommen wird, ist offen. Das Arbeitsministerium konnte auf Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Detlev Schulz-Hendel (Die Grünen) im niedersächsischen Landtag nicht beantworten, wie viele Langzeitarbeitslose genau das Land im Rahmen des Teilhabechancengesetzes in den kommenden Jahren beschäftigen werde. Das Land bestätigte lediglich die Absicht. In der Landesverwaltung arbeiten 195.245 Mitarbeiter, dazu 21.240 Personen in Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Anstalten des Landes. Am 1. Januar ist das sogenannte Teilhabechancengesetz des Bundes zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Kraft getreten. Es ermöglicht Arbeitgebern, Menschen einzustellen, die innerhalb von sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben. Der Bund zahlt für fünf Jahre den Lohn, in den ersten beiden Jahren bis zu 100 Prozent, dann reduziert sich die Förderung um zehn Prozent pro Jahr. Die Rückkehr in den Arbeitsmarkt wird von einem Coaching begleitet.
Ein zweites Förderinstrument richtet sich an Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Ihre Arbeitgeber erhalten im ersten Jahr einen Lohnzuschuss von 75 Prozent, im zweiten Jahr von 50 Prozent.
Der Bund stellt insgesamt eine Milliarde Euro bis zum Jahr 2022 bereit. Das Teilhabechancengesetz
Redakteur:Thomas Sulzyc aus Seevetal | |
Webseite von Thomas Sulzyc | |
Thomas Sulzyc auf Facebook | |
Thomas Sulzyc auf YouTube |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.