"Gefährliche Mängel" jetzt eigene Kategorie bei der Kfz-Hauptuntersuchung (HU)
Seit Kurzem gibt es eine Änderung bei der Kfz-Hauptuntersuchung (HU). Neu eingeführt wurde die Mängelkategorie "gefählicher Mangel". Wird das Fahrzeug dementsprechend eingestuft, ist nur noch die Fahrt nach Hause und zur Werkstatt erlaubt. Innerhalb eines Monats ist das Auto daraufhin zur Nachuntersuchung bei der Prüforganisation vorzuführen.
Alle zwei Jahre wieder heißt es für Fahrzeughalter: Ab zu TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ oder einer der anderen anerkannten Prüforganisationen für die anstehende Hauptuntersuchung (HU). Bei den gesetzlich vorgeschriebenen technischen Untersuchungen werden an den unterschiedlichen Kraftfahrzeugsystemen häufig Mängel festgestellt, die - je nach Schwere - in unterschiedliche Kategorien eingeordnet werden. Zu den bislang vier existierenden Einsstufungen "OM - ohne Mangel", "GM - geringer Mangel", "EM - erheblicher Mangel" und "VU - verkehrsunsicher" ist am 20. Mai dieses Jahres die Kategorie "VM - gefährlicher Mangel" neu hinzugekommen.
Der Automobilclub "Kraftfahrer-Schutz e.V" weist darauf hin, dass es sich beim "gefährlichen Mangel", ebenso wie bei der Kategorie "verkehrsunsicher", um eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung handelt. Allerdings, so der Kraftfahrer-Schutz e.V weiter, führe diese nicht zu einer sofortigen Betriebsuntersagung, sondern sei als Vorstufe der Kategorie "verkehrsunsicher" zu betrachten. So sei es noch erlaubt, mit dem Fahrzeug nach Hause zu fahren beziehungsweise direkt zur Werkstatt, um den Mangel beheben zu lassen. Eine neue Plakette werde zunächst nicht vergeben. Innerhalb eines Monats muss der Fahrzeughalter deshalb bei der Prüforganisation die Nachuntersuchung durchführen lassen. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Beispiele für "gefährliche Mängel" sind etwa verschlissene Bremsbeläge oder wenn sämtliche Bremsleuchten nicht funktionieren.
Ziel dieser neuen Einstufung von Mängelkategorien ist die Harmonisierung mit der entsprechenden EU-Richtlinie 2014/45/EU.
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