Mindestlohn, Briefporto, Familienpflegezeit: Das ändert sich zum 1. Januar

Die 60-Cent-Briefmarke reicht ab 1. Januar für einen Standardbrief nicht mehr aus - das Porto erhöht sich um 2 Cent | Foto: mum
  • Die 60-Cent-Briefmarke reicht ab 1. Januar für einen Standardbrief nicht mehr aus - das Porto erhöht sich um 2 Cent
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(kb). Mindestlohn, Biotonne, steigendes Porto, sinkende Rentenbeiträge - zum Jahreswechsel müssen sich Verbraucher auf zahlreiche Neuerungen einstellen:
• Ab 1. Januar greift der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Profitieren sollen davon Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Die Lohnuntergrenze gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Menschen in einem Praktikum, das nicht länger als drei Monate dauert. Auch der Pflegemindestlohn steigt - im Westen auf 9,40 Euro, im Osten auf 8,65 Euro.
• Der Rentenbeitragssatz sinkt von aktuell 18,9 auf 18,7 Prozent. Bis 2018 soll er unverändert bleiben. Auch der Arbeitnehmeranteil für die gesetzliche Krankenversicherung sinkt um 0,9 Prozent. Allerdings können die Krankenkassen von den Versicherten Zusatzbeiträge erheben, die abhängig vom Einkommen errechnet werden.
• Die neue elektronische Gesundheitskarte löst zum Jahresanfang endgültig die alte Krankenversicherungskarte ab. Unabhängig vom aufgedruckten Datum verliert diese ihre Gültigkeit.
• Der Regelsatz für Hartz IV-Empfänger wird angehoben. Alleinstehende Langzeitarbeitslose erhalten künftig monatlich 8 Euro mehr - und damit 399 Euro. Der Betrag in einer Bedarfsgemeinschaft steigt von 352 auf 360 Euro. Außerdem erhöht sich die Leistung für Kinder und Jugendliche gestaffelt nach dem Alter um 5 bis 7 Euro.
• Die Deutsche Post erhöht das Porto für Briefe und Päckchen. Die Briefmarke für einen Standardbrief (bis 20 Gramm) kostet künftig 62 anstatt 60 Cent. Wer einen Standardbrief ins Ausland schicken möchte, muss ab dem neuen Jahr 80 Cent statt zuvor 75 Cent bezahlen. Etwas günstiger werden hingegen Kompaktbriefe bis 50 Gramm: Das Porto kostet dann 85 Cent statt bisher 90 Cent.
• Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen künftig bei Umzügen innerhalb Deutschlands mitnehmen. Das amtliche Ummelden bleibt jedoch weiterhin Pflicht, da sich der Tarif der Kfz-Versicherung nach dem Wohnort richtet.
• Die Familienpflegezeit mit einer Dauer von maximal zwei Jahren wird eingeführt. Während dieser Zeit können Menschen, die kranke Angehörige pflegen, ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden in der Woche reduzieren. Außerdem können Arbeitnehmer eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen nehmen, um kurzfristig einen Pflegefall zu versorgen. Außerdem haben Pflegende Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das den Einkommensverlust während der Pflegezeit ausgleichen soll.
• Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen um vier Prozent, z.B. in vollstationärer Pflege bei Stufe eins um 41 Euro auf 1064 Euro. Dafür wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Punkte angehoben.
Bei einer Neuerung, nämlich der bundesweiten Einführung der Biotonne, ändert sich für die Bürger in den Landkreisen Stade und Harburg nichts - allerdings aus verschiedenen Gründen: Im Landkreis Stade ist die Biotonne längst eingeführt, im Landkreis Harburg wird vorerst darauf verzichtet. Hier erreicht die Grünabfallquote durch regelmäßige Sammlungen und das Angebot der kostenlosen Abgabe von Kleinmengen an den Entsorgungsanlagen fast den Landesdurchschnitt aus Grünabfall und Biotonne. "Wir sind derzeit so gut aufgestellt, dass wir auch aus Kostengründen zunächst keine extra Tonne einführen", so Kreissprecher Johannes Freudewald. Nach einer gewissen Übergangsfrist werde man das Thema jedoch noch einmal angehen müssen.

Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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