Paddeln auf den Heideflüssen: Vorfahrt für die Natur
(kb). An den Wochenenden und zu den Pfingstfeiertagen sind viele Natur- und Sportbegeisterte mit Kajaks oder Kanus auf den Flüssen der Region unterwegs. Um die Flüsse sowie deren Uferbereiche als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu schützen, gilt seit 2002 die sogenannte "Paddelverordnung". Zu Pfingsten gibt es einige Sonderregelungen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen.
Allgemein gilt:
• Das Befahren der Flüsse ist zwischen 9 und 18 Uhr erlaubt.
• Boote von mehr als einem Meter Breite und mehr als 5,5 Metern Länge sowie Flöße, Schlauchboote oder Wasserfahrräder sind verboten.
• Zuflüsse und Nebengewässer dürfen nicht befahren werden.
• Das Fahren gegen den Strom ist nicht erlaubt.
• Für die Este gilt zusätzlich: Das Befahren ist nur ab Hollenstedt flussabwärts zwischen 9 und 18 Uhr erlaubt. An Himmelfahrt und Pfingsten darf der Fluss nur mit Kajaks befahren werden.
• Für die Seeve gilt zusätzlich: Ab der Horster Mühle sind nur Kajaks zulässig.
• Für die Luhe gilt zusätzlich: Ab dem Mühlenwehr in Winsen sind nur Kajaks zulässig. An Pfingsten darf die Luhe nur ab Garstedt (Köhlerhütte) befahren werden.
Redakteur:Katja Bendig aus Seevetal |
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