Zuständigkeitswechsel im Waffenrecht
Waffenabgabe bei der Gemeinde
Das Land Niedersachsen hat für alle Kommunen die waffenrechtliche Zuständigkeit neu geregelt.
Ab dem 1. Januar 2024 sind nicht mehr die Gemeinden, sondern die jeweiligen Landkreise zuständig.
In der Gemeinde Seevetal wird derzeit die Übertragung an das Kreishaus in Winsen vorbereitet.
Wer eine geerbte, gefundene oder bisher besessene Waffe kostenfrei zur Vernichtung abgeben will, muss in Zukunft dafür einen Termin mit dem Landkreis vereinbaren.
Aus diesem Grund weist die Gemeinde Seevetal ausdrücklich darauf hin, dass bei der Gemeinde nur noch bis zum 30. November Waffen zur Vernichtung entgegengenommen werden können.
Es spielt dabei keine Rolle, um welche Art Waffe es sich handelt. „Säbel, Luftgewehr, Schreckschusspistole oder Opas altes Jagdgewehr, wir nehmen alles!“, sagt Sophie Heitmann von der Seevetaler Waffenbehörde. Wer noch eine Waffe oder Munition in seinem Hausstand hat, von der man sich kostenfrei trennen möchte, nimmt Kontakt mit der Gemeinde unter waffenrecht@seevetal.de oder Tel. 04105-55-2246 auf.
Dringende Bitte um vorherige Anmeldung
Es wird darum gebeten, keine Waffen unangemeldet ins Rathaus mitzubringen.
Des Weiteren sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Waffen und Munition zu beachten.
Im Einzelfall können Waffen auch durch die Gemeinde abgeholt werden.
Der Rat der Gemeinde Seevetal hat in seiner September-Sitzung zudem einer Vereinbarung zugestimmt, wonach auch das gewerbliche Waffenwesen sowie das Sprengstoffwesen auf den Landkreis übertragen werden. Diese Bereiche waren von der landesgesetzlichen Regelung nicht betroffen.
Um seitens der Gemeinde Seevetal für diese von der Anzahl eher untergeordneten Fälle aber nicht weiterhin personelle und technische Ressourcen zur Bearbeitung vorhalten zu müssen, wurde hier eine Zweckvereinbarung mit dem Ziel einer Übertragung auf den Landkreis empfohlen.
Redakteur:Sven Rathert aus Seevetal | |
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