Winterdienst in Seevetal: Tipps für Anwohner

kb. Seevetal. Wer ist bei Schnee und Glätte für das Räumen und Streuen von Straßen und Gehwegen zuständig? Darüber informiert jetzt die Gemeinde Seevetal:
Bei Eisglätte und Schneefall führt die Gemeindeverwaltung einen eingeschränkten Winterdienst auf Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr (Busse und Schulbusse) durch, ebenso geräumt werden Fußgängerüberwege und Bushaltestellen. Anwohner werden gebeten, Fahrzeuge nicht in den Räumbereichen zu parken.
Auf den Fahrbahnen aller übrigen Straßen findet kein Winterdienst statt, hier sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke für das Räumen und Streuen verantwortlich. Bei Schneefall sind die Gehwege in einer Breite von 1,50 Meter schnee- und eisfrei zu halten. In Straßen ohne Gehwege ist ein mindestens ein Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am Fahrbahnrand zu räumen. Die Räum- und Streupflicht besteht werktags zwischen 8 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.
Sollte jemand auf einem nicht geräumten Weg zu Schaden kommen, kann der angrenzende Eigentümer haftbar gemacht werden.
Die Gemeinde Seevetal stellt auch in diesem Winter kostenlos Split in den dafür vorgesehenen Streugutbehältern zur Verfügung. Sollte kein Split mehr vorrätig sein, kann dieser beim Betriebshof unter Tel. 04105 - 552264 nachbestellt werden.

Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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