WOCHENBLATT-Kolumne der Stader Polizei
ABC-Schützen im Straßenverkehr
Am Samstag, 10. August, beginnt für die sogenannten ABC-Schützen das erste Schuljahr. Diese nehmen den Straßenverkehr anders wahr und können Geschwindigkeiten sowie Entfernungen zumeist noch nicht richtig einschätzen. Zudem sind sie auch nicht in der Lage, über Autos hinwegzuschauen und werden von anderen Verkehrsteilnehmern oftmals sehr spät oder gar nicht erkannt.
Helfen Sie ihren Schützlingen, den Schulweg sicher zu meistern, indem Sie diesen gemeinsam festlegen und üben Sie das richtige Verhalten an ausgemachten Gefahrenpunkten.
Bei einer möglichen Fahrt mit dem Auto zur Schule gilt zu beachten, dass für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr und 1,50 Meter Körpergröße geeignete Kindersitze genutzt werden müssen.
Beim Ein- und Aussteigen können besondere Gefahrensituationen entstehen. In dem zumeist sehr kurzen Zeitraum fahren viele Autos vor, halten, wenden oder fahren wieder an. Eine Minimierung der gefährlichen Situationen für die Kinder kann durch nachfolgend aufgeführte Verhaltensweisen erreicht werden:
- Halten Sie nicht direkt am Eingangsbereich der Schule.
- Suchen Sie sich möglichst etwas abgesetzt von der Schule einen geeigneten Parkplatz und begleiten Sie Ihr Kind den Rest des Weges zu Fuß.
- Hierbei weisen Sie gerne auf die „gelben Füße“ hin, welche als Orientierung für geeignete Querungsstellen dienen sollen.
- Lassen Sie ihre Kinder immer zur Gehwegseite aussteigen und achten Sie hierbei besonders auf Radfahrende.
An die Autofahrer und -fahrerinnen möchte ich appellieren, ein besonderes Augenmerk auf am Fahrbahnrand befindliche Kinder zu richten. Diese sind voller neuer Eindrücke und Erlebnisse, toben und spielen mit anderen Kindern, reagieren mitunter spontan. Es ist mit einem plötzlichen über die Straße laufen zu rechnen.
Daher gilt:
- Fuß vom Gas
- Erhöhung der Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft, wann immer Kinder am Fahrbahnrand sind
Auch Bushaltestellen können eine Gefahrenstelle darstellen. Nach wie vor darf ein Schulbus, welcher sich mit eingeschalteter Warnblinkanlage der Haltestelle nähert, nicht überholt werden. Hält der Bus an der Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (vier bis sieben Kilometer pro Stunde) an diesem vorbeigefahren werden. Diese gesetzliche Regelung des § 20 StVO gilt auch für den Gegenverkehr derselben Fahrbahn. Fahrzeugführer müssen, wenn notwendig, warten. Sollte kein Warnblinklicht eingeschaltet sein, darf nur vorsichtig an dem Bus vorbeigefahren werden.
Zur Bekleidung bleibt zu sagen, dass diese hell und / oder mit sogenannten Reflexmaterialien ausgestattet sein sollte und nicht nur in der dunklen Jahreszeit zur besseren Wahrnehmung der Schulkinder beiträgt.
Abschließend weise ich auch in diesem Jahr darauf hin, dass durch den Landkreis Stade und die Polizei – nicht nur zum Schulauftakt – Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchführen werden. Hier stehen Geschwindigkeitsüberprüfungen, die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern, falsches Parken, sowie das Verhalten an Fußgängerüberwegen, Lichtsignalanlagen und Bushaltestellen im Focus. Zudem werden durch die Polizei zu Schulbeginn in räumlicher Nähe zu einigen Grundschulen kleine Infoflyer verteilt.
Thomas Mehnen
Ihr Verkehrssicherheitsberater
der Polizeiinspektion Stade
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