Berufung nach Horrorcrash in Neu Wulmstorf: Landgericht Stade mindert Strafe gegen Audi-Raser
Richterin mahnt: "Schluss mit dem Tempo-Rausch"
tp. Stade. Strafmilderung für den Raser: Das Landgericht Stade verurteilte einen Audi-Quattro-Fahrer (27), der bei einem Unfall in Neu Wulmstorf eine damals 57-Jährige Frau lebensgefährlich verletzte (das WOCHENBLATT berichtete mehrfach), zu zwei Jahren Gefängnisstraße auf Bewährung. Somit endete die Berufungsverhandlung zumindest für den reuigen und geständigen Angeklagten mit einem Erfolg. Entsprechend atmete der bei der Urteilsverkündung auf. Die Geschädigte aus Neu Wulmstorf hingegen leidet bis heute an den psychischen und körperlichen Folgen des Horror-Crashs.
Zunächst hatte das das Schöffengericht am Amtsgericht Tostedt den Unfallfahrer aus Hamburg im vergangenen Februar zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung und einem vierjährigen Führerscheinentzug verurteilt. Der junge Familienvater soll im August 2015 an einem Freitagmittag in Neu Wulmstorf mit einem Audi innerorts mit rund 135 km/h unterwegs gewesen sein und einen Ford gerammt haben, dessen Fahrerin infolge ihrer Verletzungen zehn Tage im Koma lag und fünf Monate im Krankenhaus verbrachte, ihren linken Unterschenkel verlor, ihre linke Hand nicht mehr einsetzen kann und arbeitsunfähig ist.
An die Geschädigte, die als Nebenklägerin auftrat, muss der Veururteilte in Monatsraten eine Geldstrafe von 19.200 Euro entrichten: "Bleibt zu hoffen, dass es ihr zumindest den Alltag ein wenig erleichtert", sagte die Richterin, von einer Wiedergutmachung könne hier aber nicht die Rede sein. Dem Audi-Fahrer, dem die Fahrerlaubnis weiter entzogen bleibt, sagte sie: "Ich hoffe, Sie haben ihre Affinität zu Autos überwunden und aus Ihren Fehlern gelernt."
Bei dem neu bemessenen Strafmaß hielt die Stader Richterin dem Angeklagten zugute, dass er geständig und nicht vorbestraft sei, in stabilen familiären Verhältnissen lebe, ihm die Zugehörigkeit zu einer Raser-Szene nicht nachweisbar sei, eine feste Arbeit habe und Reue zeige. Das alte Bild aus der Tostedter Hauptverhandlung, in der der Richter ihm noch Selbstmitleid vorhielt, sei nicht mehr erkennbar gewesen, so die Richterin. Unter anderem rechnete sie dem Unfallfahrer positiv an, dass er sich bei dem Opfer, dem er "erhebliches Leid" zugefügt habe, schriftlich und mündlich glaubhaft entschuldigte und um Vergebung bat, ihr seine persönliche Unterstützung im Alltag anbot, gegenüber seiner Familie und Arbeitgeber offen mit der Tat umgehe und zur Schadenregulierung Überstunden mache.
"Wir haben durchaus eine empathische Haltung des Angeklagten festgestellt und Mitleid mit der Nebenklägerin wahrgenommen", sagte die Richterin.
Sie behielt aber einen Rest Skepsis: "Wir können nicht in Ihr Herz und hinter Ihre Stirn schauen, es könnte durchaus auch kluges vorbereitetes Verhalten sein." Abschließend warnte sie den Verurteilten davor, das Vertrauen des Gerichts zu missbrauchen und mahnte: "Schluss mit dem Geschwindigkeitsrausch!"
Lars Zimmermann, Rechtsanwalt der Geschädigten, die bei der Urteilsverkündung nicht dabei war, hält weiter das alte, vom Amtsgericht Tostet verhängte Strafmaß für angemessen. Seine Mandantin, für die die Entschuldigung des Rasers "zu spät" kam, könne voraussichtlich nie wieder in ihren Beruf in der Altenpflege zurückkehren.
Redakteur:Thorsten Penz aus Stade |
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