Bewährung für den Todesfahrer

Kamerateams und rund 40 Zuschauer verfolgten die letzte Sitzung im "Raser"-Prozess in Stade
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Nach Horror-Unfall mit drei Toten in Fredenbeck: Neun Monate Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug für vorbestraften Angeklagten (19)

tp. Stade. Im Prozess gegen einen 19-Jährigen, in dessen Auto im vergangenen November bei einem tragischen Verkehrsunfall bei Fredenbeck ein Mädchen (14) und zwei Jungen (16) ums Leben kamen (das WOCHENBLATT berichtete mehrfach), hat das Amtsgericht Stade am Dienstag das Urteil gefällt. Der Richter verhängte gegen den Angeklagten, der noch bei seinen Eltern in Kutenholz lebt und ohne abgeschlossene berufliche Ausbildung ist, neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss der Unglücksfahrer, der wegen zwei Verkehrsdelikten vorbestraft ist, seinen Führerschein für vier Jahre abgeben und 800 Euro an eine wohltätige Organisation zahlen.
Zahlreiche Medienvertreter, rund 40 Zuschauer sowie die Eltern der tödlich verunglückten Jugendlichen beobachteten den letzten Prozesstag.
Bei seinem Urteil, das nach Jugendstrafrecht verhängt wurde, stützte sich der Richter unter anderem auf die glaubhaften Schilderungen eines jungen Zeugen, der den Unfall als Beifahrer überlebt hat, auf zwei Gutachten und auf von der Polizei am Unglücksort gesicherte Spuren. Eine vom Verteidiger des Angeklagten ins Spiel gebrachte mögliche Epilepsie des Fahrers fiel bei der Urteilsfindung nicht ins Gewicht.
Mildernd legte der Richter dem Verurteilten aus, dass sich dieser geständig und reuig zeigte. Unter Tränen entschuldigte er sich bei den Hinterbliebenen. Von einem in Betracht kommenden zusätzlichen zweiwöchigen Jugendarrest sah der Richter ab.
Die neunmonatige Freiheitsstrafe wegen dreifacher fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in einem Fall wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte, dem der Richter eine bei seinem Verhalten im Straßenverkehr "schädliche Neigung" und angesichts der Vorstrafen "Unbelehrbarkeit" bescheinigte, erhält einen Bewährungshelfer.
Das Urteil hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen: Einige standen weinend oder schweigend vor dem Gerichtsgebäude, andere diskutierten über die möglicherweise zu milde ausgefallene Strafe. Eine junge Frau sagte: "Es ist doch egal, wie streng das Urteil ist - die getöteten Jugendlichen werden dadurch nicht wieder lebendig."
Rolf Dobrick (53), Vater des verstorbenen Rico, sagte: "Im Großen und Ganzen sind wir mit dem Urteil zufrieden. Wichtig ist, dass der Unfallfahrer vorerst aus dem Verkehr gezogen ist und seinen Führerschein so schnell nicht wiederbekommt."
Bei dem Unfall war der Pkw, ein älterer VW Golf, in einer Tempo-70-Zone mit rund 110 km/h unterwegs. Der Fahrer, der von seinem Beifahrer wegen der hohen Geschwindigkeit gewarnt worden war, verlor in einer Kurve die Kontrolle über seinen Wagen. Das Fahrzeug prallte gegen einen Baum und wurde in zwei Teile zerrissen. Mehrere Insassen wurden aus dem Wrack geschleudert.

Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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