Bauarbeiter mutiert zum Verkehrspolizisten
Braucht Stade jetzt "Hilfssheriffs" für den Straßenverkehr?

Ob dieser Bauarbeiter als Kind davon geträumt hat, Verkehrspolizist zu werden? | Foto: jd
  • Ob dieser Bauarbeiter als Kind davon geträumt hat, Verkehrspolizist zu werden?
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Selbst um die Mittagszeit ist in der Harburger Straße in Stade häufig viel Verkehr. Kürzlich stauten sich dort die Autos. In Höhe der Einmündung der Straße Hohe Reihe stoppte jemand die Fahrzeuge. Auf der stadtauswärts führenden Fahrbahn stand aber kein Polizist, sondern ein Bauarbeiter. Per Handzeichen regulierte der Mann den Verkehr. Das WOCHENBLATT fragte bei der Polizei nach: Ist deren Personaldecke etwa schon so dünn, dass diese "Hilfssheriffs" einsetzen muss?

"Es ist natürlich unzulässig, wenn eine Privatperson regulierend in den Straßenverkehr eingreift", erklärte Stades Polizei-Pressesprecher Rainer Bohmbach. Maßnahmen im fließenden Verkehr dürften nur durch Polizeibeamte vorgenommen werden. Sich mitten auf die Straße zu stellen, um Autos heranzuwinken oder mit erhobenem Arm Autofahrer zum Anhalten zu zwingen, sei grundsätzlich unzulässig - auch wenn dies im Rahmen einer Baustelle erfolge. Grund für den Zwangsstopp der Autofahrer war ein Lkw, der auf stadteinwärts führenden Fahrspur entgegen der Fahrtrichtung abgestellt war und mit dem Schutt eines abgerissenen Hauses beladen wurde. 

Aufgrabungen und verkehrsbehördlichen Anordnungen

Damit die Autos, die Richtung Innenstadt unterwegs waren, den Schuttlaster passieren konnten, wurde der Gegenverkehr durch den Bauarbeiter gestoppt. Dass der Mann unzulässig gehandelt hat, bestätigt auch der städtische Pressesprecher Stephan Voigt. "Wenn sich aus einem längeren Be- und Entladevorgang eine schwierige Verkehrssituation entwickelt, dann müssen die Betroffenen die Polizei zu Hilfe rufen", so Voigt. Alternativ könne bei der Verkehrsbehörde der Stadt eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden, sofern eine Fahrbahnseite etwas länger blockiert ist. Dieser Antrag müsse aber rechtzeitig im Vorfeld gestellt werden, so Voigt. Möglich wäre dann eine entsprechende Beschilderung, etwa mit dem Verkehrsschild "Gegenverkehr hat Vorrang" (rundes Schild mit rotem Rand sowie rotem und schwarzem Pfeil). 

Aber auch dann wäre es nicht erlaubt, sich als Verkehrspolizist aufzuspielen. Polizeisprecher Bohmbach rät Autofahrern, im Zweifelsfall bei der Polizei anzurufen: "Wir schicken dann eine Streife vorbei und klären den Sachverhalt."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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