Generalstaatsanwaltschaft Celle bestätigt Notwehr
Erschossener Harsefelder Flüchtling: Keine neuen Ermittlungen
Es wird keine weiteren Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Stade zum Fall des im Oktober 20212 in Harsefeld erschossenen Asylbewerbers geben. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat die Entscheidung der Stader Ermittlungsbehörde bestätigt: Die Polizisten haben in Notwehr gehandelt. Damit kommt es zu keiner Anklage und nicht zu weiteren Ermittlungen.
Das Ermittlungsverfahren gegen vier Polizeibeamte wegen des Verdachts auf Totschlag ist im April von der Staatsanwaltschaft Stade nach einer mehrmonatigen Prüfung eingestellt worden. Die vier Beamten hatten am 3. Oktober in einer Unterkunft für Geflüchtete in Harsefeld den Sudanesen Kamal Ibrahim (20) erschossen. "Rechtlich sind alle Schüsse als Notwehr beziehungsweise in einem Fall als Nothilfe zu werten", erklärte Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade. bei der Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens. Von den vier Beamten hatten drei von ihrer Schusswaffe Gebrauch gemacht.
Gegen die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung aus Stade hatte die Anwältin eines Hinterbliebenen von Kamal Ibrahim Einspruch bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat jetzt festgestellt, dass die Stader Entscheidung der Sach- und Rechtslage entspreche, so Breas.
Theoretisch könnte die Anwältin jetzt ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Lüneburg anstrengen. Das Gericht wiederum könnte die Staatsanwaltschaft Stade anweisen, weiter zu ermitteln. Die Erfolgsaussichten für einen solchen Weg, so Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, seien aber gering.
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