Verurteilt
Fünfeinhalb Jahre Haft für Überfall auf Buchholzer Asia-Shop-Besitzer
jab. Stade. Das Urteil im Prozess zum Überfall auf einen Asia-Shop-Besitzer aus Buchholz im Juni 2020 wurde am Dienstag vor dem Landgericht Stade gesprochen: Fünf Jahre und sechs Monate muss der Täter (35) ins Gefängnis. Schuldig gesprochen wurde er wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung. Der Mitangeklagte (46) wurde an einem vorherigen Prozesstag freigesprochen, da er nicht zweifelsfrei identifiziert werden konnte.
Die Kammer geht davon aus, dass der Angeklagte während der Tatzeit unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden habe. Das zumindest lässt sich aus dem Gutachten der psychologischen Sachverständigen schließen. Nachweisbar sei das allerdings nicht. Dennoch sei der 35-Jährige für die Tat, die Verletzungen des Opfers sowie für die Folgen vollumfänglich verantwortlich.
Täter hatten einen Plan
Am Tattag betrat der Angeklagte mit dem Komplizen gegen 15 Uhr den Laden des Opfers. Da sie wegen der anderen Kunden nicht bedient werden konnten, verließen sie das Geschäft wieder. Hier könnte es sein, dass die beiden den Shop zunächst auskundschaften wollten oder aber die Tat nur wegen der anderen Kunden nicht durchgeführt haben, so der Richter. Inwieweit der Plan zur Tat bereits ausgereift war, lasse sich nicht nachvollziehen. Es stehe aber fest, dass es den Plan gegeben habe, da die Räuber gegen 17 Uhr zurückkamen.
Nach Aussagen eines Zeugen fielen sie durch ihr Verhalten auf: Nachdem sie den Laden betreten hatten, verschlossen sie die Tür. Im Geschäft zog der Komplize eine Waffe und schlug damit direkt gegen die Schläfe des Opfers. Er schlug weiter auf den Besitzer ein, während der Täter im Büro nach einer Tasche, die mit rund 10.000 Euro gefüllt war, suchte. Anschließend trat der Angeklagte dem Shop-Besitzer gegen den Kopf, nachdem sein Mittäter bereits 26 Mal auf das Opfer eingeschlagen hatte.
Die beiden flüchteten mit dem Geld durch die Hintertür, nachdem eine Zeugin an die Fensterscheibe geklopft hatte. Ein Zeuge verfolgte den Komplizen, verlor ihn aber aus den Augen. Der Täter entkam zunächst.
Die Aussage des 35-Jährigen hält die Kammer in Teilen für glaubhaft. Dass die Tat nicht geplant sein sollte, davon war sie hingegen nicht überzeugt.
Opfer leidet noch heute
Der Inhaber des Shops, der 15 Jahre dort gearbeitet hatte, kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Bei dem Raubüberfall erlitt er 26 Platzwunden, von denen 15 genäht werden mussten. Er blieb für vier Tage im Krankenhaus. Physisch seien die Wunden verheilt, so die Kammer, der Mann befinde sich aber weiterhin in psychiatrischer Behandlung.
Dass der Täter bei dem Überfall unter Drogen stand, wirkte sich strafmildernd aus. Ihm wurde eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten auferlegt, der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Eine Unterbringung in der Entziehungsanstalt wurde ausgeschlossen.
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
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