Polizei entdeckt fast 4.000 Dateien
Kinderpornos heruntergeladen: Stader (44) kommt mit Geldstrafe davon

Auf einer Festplatte waren etliche Kinderporno-Dateien gespeichert  (Symbolbild) | Foto: jd
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Anfang Juni wurde in Münster ein weiterer schwerer Fall von Kindesmissbrauch aufgedeckt, der wegen seiner Ausmaße die Republik schockierte. Schnell wurde wieder der Ruf nach einer drastischen Gesetzesverschärfung laut. Der Besitz von Kinderpornos solle als Verbrechen gewertet und damit die Mindeststrafe von drei Monaten auf ein Jahr hochgestuft werden, lautete u.a. eine Forderung der CDU. Ein 44-jähriger Angeklagter, der sich jetzt vor dem Stader Amtsgericht wegen des Besitzes von fast 4.000 kinder- und jugendpornografischen Dateien verantworten musste, kann froh sein, dass sich die Union mit ihrem Ansinnen bisher nicht durchsetzen konnte. Sonst hätte das Urteil wohl ein Jahr Gefängnis gelautet. So kam er mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro davon.

"Es gibt bei Kinderpornografie aus meiner Sicht keine besonders leichten Fälle", hatte CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak unlängst erklärt. Mit dieser Meinung dürfte er eine Mehrheit der Bürger hinter sich wissen. Doch bei einem Prozess geht es nicht um Stimmungen in der Bevölkerung, sondern um rein juristische Erwägungen.

Strafe sei angemessen

Das machte in der Verhandlung vor dem Stader Amtsgericht die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer deutlich: "Wenn hier die Unschuldigsten und Hilflosesten in unserer Gesellschaft - nämlich die Kinder - betroffen sind, ist der Ruf nach drakonischen Strafen verständlich." Dennoch müsse man dem Angeklagten auch alle strafmildernden Umstände zugutehalten. Das waren in diesem Fall sein Geständnis, keinerlei Vorstrafen und die Tatsache, dass der Download der einschlägigen Dateien offenbar schon 2012 erfolgte und dem Angeklagten seitdem nichts mehr angelastet wird.

70 Tagessätze seien der Schuld angemessen, so die Vertreterin der Anklage. Dass die Richterin noch 20 Tagessätze draufpackte, begründete diese mit der großen Zahl an Dateien. "Diese Größenordnung ist schon ein Hammer, diese Menge haut mich um."

Entdeckt wurden die rund 1.400 kinderpornografischen und 2.500 jugendpornografischen Dateien per Zufall: Eine besorgte Mutter hatte sich bei der Polizei gemeldet und berichtet, dass ein Mann in ihrer Wohnanlage um Kinder herumstreiche und Fotos von ihnen mache. Eine Streifenwagenbesatzung suchte daraufhin den Beschuldigten in seiner Stader Wohnung auf. Die gesamte Wohnung sei voll mit Computern und Datenträger gewesen, es hätten überall USB-Sticks, Festplatten und PC-Bauteile herumgelegen, schilderte eine Polizeibeamtin die Situation vor Ort. "So etwas habe ich noch nie gesehen."

Die Frage der Polizisten, ob er Kinderpornos besitze, bejahte der Stader freimütig und übergab den Beamten zunächst eine mobile Festplatte. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden weitere Datenträger mit einschlägigem Material entdeckt. Für den Abtransport hätten die Streifenwagen nicht gereicht, so die Polizistin: "Wir mussten eigens einen Sprinter organisieren."

Das Herunterladen der Kindersex-Dateien begründete der Angeklagte mit technischem Interesse. Er habe sich nach einem Fernsehbericht selbst davon überzeugen wollen, wie einfach man an diese Bilder und Filme komme. 

Dann habe er sich aber immer stärker für die Inhalte interessiert. "Das ist wie ein Sog gewesen." Er bereue sein Handeln jetzt zutiefst und sei im Nachhinein selbst schockiert über das, was er getan habe.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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