Rettungsdienst im Landkreis Stade
Krankentransporte möglichst nicht mit dem Rettungswagen
Im Notfall wählt man die 112 und ein Rettungswagen eilt herbei. Das ist Bestandteil unseres Gesundheitswesens und wird von den Bürgern als selbstverständlich gesehen. Zuständig für diese Selbstverständlichkeit ist der Landkreis Stade als Träger des Rettungsdienstes. Im Kreishaus wird dafür jetzt ein neuer Bedarfsplan erarbeitet. Für die Neufassung des Rettungsdienst-Bedarfsplanes, die Anfang 2024 in Kraft treten soll, liegt jetzt der Entwurf vor.
Rettungswagen übernahmen bisher auch Krankentransporte
Einer der Hauptgründe für die Neufassung ist der erheblich gestiegene Bedarf an Krankentransporten. Als Krankentransport gilt die Beförderung kranker oder verletzter Personen, die außerhalb eines akuten Notfalls aufgrund ärztlicher Anweisung beispielsweise von einer Klinik in eine andere (Fach-)Klinik transportiert werden und dabei besonders gelagert oder betreut werden müssen. In den vergangenen Jahren sind solche Transporte immer häufiger angefordert worden. Oftmals mussten dafür die Besatzungen der Rettungswagen mit ihren Fahrzeugen einspringen.
Denn für die Krankentransporte auch die Rettungswagen zu nutzen, galt bisher als wirtschaftlichste Lösung, vor allem in Hinblick auf die Auslastung der Fahrzeuge. Danach wurde auch der Bedarf an Rettungswagen ermittelt. Der gravierende Nachteil dabei: Es könnte bei einer unvorhergesehenen Häufung von Notfällen zu Engpässen bei den Rettungswagen kommen. Da die Bereitstellung entsprechender Fahrzeuge in ausreichender Menge ein wesentlicher Bestandteil des Bedarfsplanes ist, will der Landkreis in diesem Bereich nachjustieren und die Bereiche Notfallrettung und Krankentransport konsequent trennen.
95-er-Marke wurde gerissen
Dafür gibt es gute Gründe. So wurde von den Rettungsdiensten im Landkreise Stade (DRK, Johanniter Unfallhilfe, Falck Rettungsdienst) der sogenannte "p-95-Wert" zuletzt geringfügig unterschritten. Diese Zahl bedeutet, dass die Hilfsfrist von 15 Minuten (die Zeit, die ein Rettungswagen spätestens beim Patienten sein soll) bei mindestens 95 Prozent der Notfälle eingehalten werden muss. Die Auswertung der Einsatzfälle hat gezeigt, dass diese zeitliche Messlatte vor allem deshalb gerissen wurde, weil Rettungswagen für Krankentransporte genutzt wurden und im Notfall nicht zur Verfügung standen.
Das soll sich künftig ändern. Ziel ist es, dass Rettungswagen fast ausschließlich für die Notfallrettung bereitstehen. Daher müssen weitere Krankentransportwagen angeschafft werden. Bereits in diesem Jahr werden in Abstimmung mit den Krankenkassen befristet auf zwölf Monate zwei dieser Fahrzeuge eingesetzt - mit sichtbaren Ergebnissen: Im ersten Halbjahr führten die Rettungswagen mehr als ein Drittel weniger Krankentransporte durch als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Man kann von einem Erfolg sprechen, denn das sind etwa 2.000 Einsatzfahrten weniger.
Drei neue Krankentransporter für 2024
Doch von den Rettungswagen müssen in diesem Jahr voraussichtlich immer noch rund 9.000 Krankentransporte durchgeführt werden. Daher will der Landkreis drei weitere Krankentransportwagen anschaffen. Ursprünglich waren es sechs, in diesem Jahr sind es acht und ab 2024 sollen es elf Fahrzeuge werden, die für den Krankentransport bereitstehen. Einige Wagen kommen dann bereits ab 6 Uhr morgens zum Einsatz, während die übrigen erst ab dem späten Vormittag und dafür bis in den späten Abendbereich eingesetzt werden.
Ein Novum stellt die Bereitstellung von Krankentransportwagen am Wochenende und an Feiertagen dar. Damit soll u.a. erreicht werden, dass Krankentransporte für die Elbe Kliniken zeitnah durchgeführt werden können und möglichst nicht mehr in den Nachtstunden durch die Rettungswagen erfolgen müssen. Insgesamt soll die Zeitplanung für die Krankentransportwagen flexibler gehandhabt und bei Bedarf angepasst werden.
Die höhere Anzahl an Krankentransportwagen führt zu Mehrkosten von rund 1,7 Millionen Euro im Jahr 2024. Sollten die Krankenkassen nicht bereit sein, diese zusätzlichen Kosten zu übernehmen, muss der Landkreis Stade selbst die Finanzierung übernehmen.
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