23-Jähriger wurde heimtückisch getötet
Lebenslang für Mord im Stader Imbiss
Lebenslange Haft für den Imbiss-Mörder aus Stade: Nach Überzeugung des Landgerichts Stade hat der heute 28-Jährige am 19. September 2022 einen Mitarbeiter (23) in einem Grillimbiss in Altstadtnähe heimtückisch erschossen. Das Opfer war arg- und wehrlos. Eine besondere Schwere der Schuld, wie von der Staatsanwaltschaft Stade gefordert, sah das Gericht aber nicht. Auch der Prozess konnte die Hintergründe der Bluttat nur unzureichend aufklären. Zwischen Täter und Opfer habe es Konflikte gegeben.
Außer dem Mord im Imbiss wurde der Angeklagte auch wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags verurteilt. Nach den Schüssen im Grill war er weiter an den Harschenflether Weg ganz in der Nähe gezogen und hatte dort einen Mann in den Bauch geschossen. Einen weiteren habe er töten wollen. Doch aus der Pistole hatte sich kein Schuss gelöst.
Von der Staatsanwaltschaft angeklagt war der 28-Jährige auch, weil er nach den tödlichen Schüssen in Bauch und Kopf des Restaurant-Mitarbeiters auf einen zufällig anwesenden Feuerwehrmann gefeuert hatte. Der leistete erste Hilfe bei dem Angeschossenen. Für die Anklagebehörde war das versuchter Mord. Der Täter habe verhindern wollen, dass der 23-Jährige gerettet werde. Dem folgte die Strafkammer nicht.
Am Ende spielt das aber keine entscheidende Rolle. Denn der Mord aus Heimtücke führt automatisch zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld verneint hat, bedeutet, dass der 28-Jährige nach Verbüßung von 15 Jahren Haft einen Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung beantragen kann. Wobei das kein Selbstläufer ist. Einem solchen Antrag kann, muss aber nicht stattgegeben werden. Mit der besonderen Schwere der Schuld ist das erst nach 21 Jahren möglich.
Der juristische Schlusspunkt unter den Imbiss-Mord ist vermutlich noch nicht gezogen. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil anfechten zu wollen. Das könnte auch die Staatsanwaltschaft. Ob es dann zu einer Wiederaufnahme kommt, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
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