Urteil gesprochen: Höchststrafe für Dzmitryi K. wegen Mordes aus Habgier
Lebenslang für Weißrussen
jab. Stade. Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus Habgier für Dzmitryi K. (32). So lautet das Urteil im Mordprozess zum Verbrechen an Gerd Hennig (†50). Der in der Region rund um Oldendorf als "Zaunkönig" bekannte Zaunbau-Unternehmer war 2010 infolge schwerer Gewalteinwirkung bei einem Raubüberfall ums Leben gekommen. Nun verkündete die Große Strafkammer am Landgericht in Stade am Dienstag das Urteil.
Der Angeklagte nahm die Urteilsverkündung beinahe regungslos entgegen. Der Vorsitzende Richter schilderte währenddessen noch einmal das Verbrechen: K. kam mit einem Komplizen 2010 aus Weißrussland über Litauen nach Deutschland, um für den Drahtzieher Sergej L. in das Haus der Hennigs einzudringen. Dort überfielen die Weißrussen das Ehepaar und fügten ihm erhebliche Gewalt zu. Die Täter gingen so brutal vor, dass Gerd Hennig schließlich starb. Sie beschafften sich die EC-Karten des Paares und die dazugehörigen PIN-Nummern. Damit hoben sie rund 12.000 Euro von den Konten des Ehepaars Hennig ab. Von der Beute sollen die beiden Weißrussen jeweils 3.000 Euro erhalten haben, nachdem sie von Sergej L. nach Warschau gebracht worden waren. Er und Alexander V. wurden bereits für die Mittäterschaft rechtskräftig verurteilt.
Das Gericht glaubte dem Angeklagten Dzmitryi K. nicht, dass er die Gewalt mit Todesfolge nicht gewollt habe. Allerdings wurde K. sein Verhalten während des Prozesses angerechnet. Er habe Verantwortung für die Tat übernommen. Zudem habe er die wesentlichen Tatumstände gestanden. Dzmitryi K. erwarten nun viele Jahre hinter Gittern. Sein Komplize ist weiterhin in Weißrussland auf freiem Fuß, nach ihm wird aber weiterhin gefahndet.
Hennigs Frau ist seit der Tat vor rund neun Jahren schwer traumatisiert. Sie trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Ihre Rechtsanwältin Katrin Bartels sieht das Urteil jetzt als einen Abschluss des furchtbaren Dramas für ihre Mandantin. "Der Prozess war zudem der klare Beweis dafür, dass die deutsche Justiz über einen extrem langen Atem verfügt", so Bartels. Denn: Der jetzt Verurteilte war jahrelang flüchtig und wurde erst im Januar 2019 festgenommen, als er in Litauen einreisen wollte. Dankbar, so Bartels, seien alle Beteiligten für den Verhandlungsstil der Verteidigung. Das erste Verfahren gegen Sergej L. und Alexander V. hatte sich über drei Jahre hingezogen. Im jetzigen Prozess konnte dagegen schon nach wenigen Monaten das Urteil gefällt werden.
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
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