Mann aus Buxtehude wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor Gericht
lt. Stade. An einer Freiheitsstrafe führt kein Weg vorbei. Das machte Richter Berend Appelkamp am vergangenen Donnerstag beim Prozessauftakt am Stader Landgericht gegen einen 70-jährigen Buxtehuder deutlich. Dem zweifach vorbestraften Angeklagten, der adrett gekleidet mit kariertem Hemd und dunkelgrünem Jackett auf der Anklagebank Platz nahm, wird schwerer sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen. Zwischen 2008 und 2011 soll der gebürtige Hamburger in seiner Wohnung in Buxtehude einen heute 18-jährigen Jungen in der Badewanne und im Bett schwer sexuell missbraucht und die Taten auch gefilmt haben.
Über seinen Verteidiger Axel Holtfort ließ der verheiratete, aber offenbar in Trennung lebende Mann mitteilen, dass er die ihm vorgeworfenen Taten - zumindest teilweise - gestehe und sich dafür schäme. Er befinde sich seit mehreren Jahren in Therapie und habe das Opfer seit dem letzten Vorfall nicht mehr gesehen. Für das "Schlimme und Schädliche", das er dem Jungen angetan habe, wolle er sich persönlich entschuldigen.
Dass sowohl das hohe Alter des Angeklagten als auch die gezeigte Reue und das Geständnis sich strafmildernd auswirken würden, stellte der Vorsitzende Richter nicht infrage. Dennoch prognostizierte er einen Strafrahmen von drei bis fünf Jahren Freiheitsstrafe. "Eine Bewährungsstrafe liegt nach derzeitigem Stand nicht im Bereich des Möglichen", so Appelkamp.
Unter anderem auch, weil der Angeklagte bereits zu einer Gesamtbewährungsstrafe von zehn Monaten für den sexuellen Missbrauch der Schwester des jetzigen Opfers und den Besitz von kinderpornographischem Material vorverurteilt sei.
Der Verteidiger zeigte sich angesichts der drohenden Gefängnisstrafe für seinen Mandanten überrascht und betonte, dass der Angeklagte dank der von ihm begonnenen und laufenden Therapie auf einem guten Weg sei. Weitere "Vorfälle" seien nicht zu befürchten, so Holtfort.
In welchem Verhältnis der Angeklagte zu dem Opfer und dessen Schwester stand, wurde im öffentlichen Teil der Verhandlung nicht aufgeklärt. Offensichtlich gab es im Tatzeitraum häufiger Familienfeiern, bei denen der 70-Jährige die Kinder, mit denen er nicht leiblich verwandt ist, traf. Mit dem Opfer habe er gelegentlich Ausflüge ins Miniaturwunderland oder zur Kartbahn gemacht, so der Angeklagte. Dabei sei es "drei bis vier Mal" vorgekommen, dass er anschließend mit dem Jungen alleine in der Wohnung gewesen sei.
Es gelte noch zu klären, ob es sich um den sexuellen Missbrauch eines Schutzbefohlenen gehandelt habe, so der Richter. Ein solcher Tatbestand ziehe immer eine Freiheitsstrafe nach sich.
Die Aussage des Opfers sowie der weitere Prozess fand und findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Redakteur:Lena Stehr |
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