"Ist das die Deeskalationsstrategie der Polizei?"
Nächtliche Verkehrskontrolle in Stade lief aus dem Ruder: Richterin wirft Polizisten Fehlverhalten vor

Bei der Polizei kommt immer häufiger eine Bodycam zum Einsatz   | Foto: Polizeiinspektion Lüneburg (Symbolbild)
  • Bei der Polizei kommt immer häufiger eine Bodycam zum Einsatz
  • Foto: Polizeiinspektion Lüneburg (Symbolbild)
  • hochgeladen von Jörg Dammann

In Niedersachsen werden seit Anfang des Jahres alle Polizeidienststellen sukzessive mit Bodycams ausgestattet. Bis zum Jahresende sollen sie von den Beamten flächendeckend eingesetzt werden. Die Bodycams sind nicht zuletzt eingeführt worden, um Übergriffe auf Polizisten zu dokumentieren. Das kann aber auch nach hinten losgehen, wie sich jetzt vor dem Stader Amtsgericht gezeigt hat. Dort wurde bei einem Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eine Videosequenz vorgespielt, auf der das Verhalten eines Polizisten bei einer Routinekontrolle zu sehen war. Es war - vorsichtig ausgedrückt - unangemessen. Die Richterin zeigte sich jedenfalls entsetzt: Das Auftreten des Beamten sei sehr provozierend gewesen. Ihr Kommentar zu dem, was sie sah: "Das finde ich nicht in Ordnung."

Was war passiert?

Der Beamte wollte mit einer Kollegin - einer Praktikantin, die erstmals mit auf Streife kam - einen 28-jährigen Autofahrer aus Stade kontrollieren. Doch der mitternächtliche Einsatz auf dem Burger King-Parkplatz an der B73 lief aus dem Ruder. Der 28-Jährige widersetzte sich laut Anklageschrift der Anweisung des Beamten, stehen zu bleiben, weil er in der benachbarten Tankstelle Zigaretten holen wollte.

Der Polizist packte ihn von hinten, es kam zu einem Gerangel. Der junge Autofahrer, offenbar ebenfalls von hitzigem Gemüt, wurde erst zur Räson gebracht, als der Beamte die Reizgas-Sprühdose zückte und deren Einsatz androhte. Es kam zur Anzeige - und der Stader fand sich nun auf der Anklagebank wieder. Und das aus eigentlich nichtigem Anlass: Der Polizeistreife war ein kaputtes Vorderlicht am Wagen des Angeklagten aufgefallen. Deswegen überhaupt die Kontrolle. Mit 5 Euro Verwarngeld wäre die Sache erledigt gewesen.

Vor Gericht knisterte es erneut. Angesichts der bohrenden Fragen von Verteidiger Lorenz Hünnemeyer zeigte sich der Polizist gereizt und warf dem Anwalt "Spitzfindigkeiten" vor. Hünnemeyer wolle ihn anscheinend provozieren, antwortete der Beamte auf dessen Frage, ob er im Dienst immer eine "so kurze Zündschnur habe".

Videobeweis dank Bodycam

Dass diese Frage durchaus berechtigt war, hatte zuvor das Video der Bodycam deutlich gemacht. Darauf war zu sehen, vor allem aber auch zu hören, wie der Beamte von Anfang an - wie es die Richterin formulierte - mit "einer aggressiven Grundstimmung" aufgetreten ist.

Seine Erklärung dazu: Er handele nach dem Motto "Wie man den Wald hineinruft, so schallt es heraus". Der Angeklagte habe sich bei der nächtlichen Kontrolle respektlos verhalten, so der Beamte. Er könne schließlich erwarten, dass man ihm gegenüber als Vertreter des Staates Respekt zeige. Die polizeiliche Maßnahme will er wie üblich sinngemäß mit den Worten angekündigt haben: "Guten Abend, Verkehrskontrolle der Polizei."

Diese Ankündigung finde sich auf dem Video aber nicht, konterte Hünnemeyer. Für ihn stand fest: Die Kontrolle sei unrechtmäßig gewesen, weil sie nicht ordnungsgemäß angekündigt worden sei. Der Polizeibeamte habe offenbar seiner jungen Kollegin mal zeigen wollen, wie man solch eine Kontrolle durchzieht. "Das sollte wohl der ganz große Auftritt werden."

"Ist das etwa die Deeskalations-Strategie der Polizei?", fragte sich Hünnemeyer mit ironischem Unterton. Diese Vorgehensweise des Beamten bei der Verkehrskontrolle sei "polizeiliche Willkür" gewesen.
Ein Freispruch, wie von Hünnemeyer gefordert, kam am Ende aber nicht heraus. Die Richterin sah es zwar als erweisen an, dass der Polizist eine "extrem eskalierende Verhaltensweise" an den Tag gelegt habe. Aber auch der Angeklagte habe sich falsch verhalten, indem er nicht - wie aufgefordert - stehengeblieben sei.
Am Ende kam der 28-Jährige mit der denkbar mildesten Strafe davon: Er erhielt Verwarnung - unter Strafvorbehalt: Die 3.600 Euro Geldstrafe sind auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

Webseite von Jörg Dammann
Jörg Dammann auf Facebook
Jörg Dammann auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

14 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.