Häufigere Kontrollen angekündigt
Polizei warnt Falschparker in Stader Altstadt: Es wird abgeschleppt
Das Ambiente am Stader Fischmarkt lockt Gäste und Einheimische gleichermaßen. Vor allem an Wochenenden wird die dortige (Außen-)Gastronomie zum Besuchermagneten. Allerdings scheinen manche Gäste besonders lauffaul zu sein. Zwei Straßen in direkter Nachbarschaft zum Fischmarkt werden immer wieder zugeparkt. Auch am vergangenen Wochenende gab es in der Bungenstraße und in der Kehdinger Straße einige Falschparker. Die Pkw wurden teilweise so abgestellt, dass sie sogar die Durchfahrt für andere Autos blockierten. Bei der Polizei herrscht Unmut über das Fehlverhalten derart rücksichtsloser Zeitgenossen.
In der Stader Altstadt gibt es verkehrsberuhigte Bereiche, die entsprechend ausgeschildert sind. Doch die Schilder werden oftmals einfach ignoriert. Die Autos stehen dann verbotswidrig außerhalb der gekennzeichneten Stellflächen. Das hat bereits dazu geführt, dass die Müllabfuhr die Straßen nicht befahren konnte - mit der Folge, dass die Mülltonnen nicht entleert werden konnten. Jetzt orderte die Polizei sogar einen Abschleppwagen, weil jemand seinen Wagen an einer Engstelle abgestellt hatte. Die Stelle war dann so schmal, dass sie von anderen Fahrzeugen nicht mehr passiert werden konnte. Bevor das Abschleppauto kam, mussten die Pkw in der Einbahnstraße zurücksetzen, um über eine benachbarte Straße ausweichen zu können.
"Ich habe kein Verständnis für dieses rücksichtslose und fahrlässige Verhalten", sagt Stades Polizeisprecher Rainer Bohmbach. Er warnt: "Sollte es in der dicht bebauten historischen Innenstadt zu einem Ausbruch eines Brandes bzw. zu einem Notfall kommen, können weder die Feuerwehr noch der Rettungsdienst die zugeparkten Straßen befahren. Das ist unverantwortlich." Die Polizei verweist darauf, dass ausreichend
Parkplätze am Stadthafen, im Kauflandparkhaus oder beim Stadeum zur Verfügung stehen. "Man muss nur leider ein wenig weiter gehen.", so Bohmbach. Er kündigte an, dass Polizei und Ordnungsamt weiterhin Kontrollen vornehmen und bei Verstößen Verwarnungsgelder aussprechen werden. "Im Notfall muss dann
abgeschleppt bzw. umgesetzt werden. Die Kosten dafür sind von den Verursachern zu tragen", sagt der Polizeisprecher.
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