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Umstrittene Klinikreform auch im Bundesrat bestätigt - ländliche Kliniken nun in Sorge

31-Jähriger stand wegen versuchter Brandstiftung vor Gericht
Prozess in Stade: Diese Tat war ein "Hilfeschrei"

Der Angeklagte hantierte mit dem Feuerzeug und drohte, sein Haus anzuzünden (Symbolbild)   | Foto: Adobe Stock/Patryck
  • Der Angeklagte hantierte mit dem Feuerzeug und drohte, sein Haus anzuzünden (Symbolbild)
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jd. Stade. Der Angeklagte selbst bezeichnete seine Tat als "Hilfeschrei": Die Verzweiflung muss groß gewesen sein bei dem 31-Jährigen aus Kehdingen, der sich vor dem Stader Schöffengericht wegen versuchter schwerer Brandstiftung, Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten musste. Was zunächst wie eine schwere Straftat aussah, entpuppte sich im Prozessverlauf als Kurzschlusshandlung eines psychisch schwer angeschlagenen jungen Mannes, der vor den Trümmern seiner Existenz stand. Am Ende gab es kein Urteil, sondern einen salomonischen Richterspruch: Das Verfahren wird eingestellt, weil die Schuld des Angeklagten als gering zu werten ist.

Ein gut bezahlter Job als Mechaniker, ein eigenes Häuschen und eine kleine (Patchwork-)Familie: Der Angeklagte hatte mit Anfang 30 eigentlich alles. Doch die bürgerliche Existenz wies Risse auf: Die nicht berufstätige Freundin soll das Geld mit vollen Händen ausgegeben haben. Ein Schuldenberg türmte sich auf. Die Freundin zog mit der gemeinsamen kleinen Tochter aus, das Haus musste verkauft werden.

Das war die Ausgangslage, als sich im September vergangenen Jahres die Tat ereignete. Der Angeklagte hatte sich mit seiner Mutter verabredet, um das Haus leerzuräumen. Diese traf ihren Sohn bereits betrunken an. "Ich bring mich um. Ich fackel das Haus ab und mich gleich mit", soll er nach ihrer Aussage geschrien haben. Der junge Mann zerbröselte Grillanzünder-Würfel auf dem gefliesten Boden und versuchte, die Bröckchen nach und nach mit seinem Feuerzeug anzuzünden.

"Er war total von Sinnen", berichtete die Mutter im Zeugenstand. Sie trat die Flämmchen immer wieder aus, bis die zwischenzeitlich eingetroffene Schwägerin des Angeklagten resolut mit einer Tupperschüssel voll Wasser einfach den Boden flutete. Sie habe ihrem Schwager "richtig eine gezwiebelt" und ihn angeschrien, er solle aufhören, so die junge Frau. Doch keine Reaktion. "Das war richtig beängstigend, weil er gleichzeitig gelacht und geweint hat."

Auf diesem Zündeln basierte der erste Anklagepunkt: versuchte schwere Brandstiftung. Im Prozess wurde aber deutlich: Die Kokelei mit Grillanzünder-Bröckchen ausgerechnet auf Fliesen kann kaum als ernsthafter Versuch gewertet werden, das Haus anzustecken. Der Angeklagte beteuerte, auch nie die ernsthafte Absicht gehabt zu haben.

Er habe lediglich Aufmerksamkeit erlangen wollen, damit man ihm hilft. Tatsächlich steckte der Angeklagte laut Diagnose in einer schweren depressiven Phase. Hinzu kam eine Alkoholabhängigkeit.

Zurück zum Tatgeschehen: Die zwei Frauen flüchteten nach draußen, alarmierten die Polizei. Die Eskalation seitens des Angeklagten setzte sich fort mit einer Drohgebärde gegenüber den beiden eintreffenden Beamten: neben sich einen Baseballschläger, die Arme hochgerissen, in der einen Hand ein Küchenmesser in der anderen eine brennende Zigarette - dazu die Ankündigung, das Haus in Brand zu setzen, sollten die Polizisten sich Zutritt verschaffen. Somit kam es zum Anklagepunkt Nr. 2: Nötigung.

Einer der Beamten, der als Zeuge aussagte, rechnete nach eigenem Bekunden mit einem Großeinsatz. Feuerwehr und ein Krankenwagen waren bereits vor Ort, die Polizei hatte Verstärkung angefordert. Dann die überraschende Wende: Der Angeklagte trat vor die Tür, um sich zu ergeben, und legte sich auf den Boden. Beim Anlegen der Handschellen bäumt er sich aber auf, musste wieder zu Boden gerungen werden. Damit kam der dritte Anklagepunkt ins Spiel: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Von dem Tatvorwurf der versuchten schweren Brandstiftung rückte am Ende selbst die Staatsanwältin ab. Sie forderte in diesem Anklagepunkt Freispruch. Die zwei anderen Taten wollte sie mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 60 Euro gesühnt wissen. Der Verteidiger merkte an, dass sein Mandant nach einer mehrmonatigen stationären Behandlung psychisch wieder stabil sei, voll im Arbeitsleben stehe und seine Finanzen geordnet habe. Alles beste Voraussetzungen für eine positive Sozialprognose.

Der Vorsitzende Richter zeigte sich zuversichtlich, dass der junge Mann mit therapeutischer Hilfe sein Leben in den Griff bekommt. Einzige Auflage für die Einstellung des Verfahrens: die Zahlung von 2.500 Euro an eine gemeinnützige Organisation.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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