Innenminister Pistorius lobt zügige Vorgehensweise der Sicherheitsbehörden
Schnell gehandelt: Mutmaßlicher Islamist aus Drochtersen wurde bereits abgeschoben
jd. Stade. Der mutmaßliche Islamist aus Drochtersen, der Ende vergangener Woche im Landkreis Lüneburg festgenommen wurde und sich seitdem im sogenannten Langzeitgewahrsam befand, ist bereits am Dienstag in sein Heimatland abschoben worden. Der 19-jährige Tschetschene soll nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden einen Anschlag auf Polizeidienststellen geplant haben. Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums war der Mann "ausreisepflichtig". Der Landkreis Stade erklärte auf WOCHENBLATT-Nachfrage, dass der Mann nur noch geduldet war und bereits vorbereitende Maßnahmen für seine Abschiebung eingeleitet worden waren. Eine Duldung besteht beispielsweise dann, wenn ein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde.
Innenminister Boris Pistorius (SPD) lobte die zügige Vorgehensweise bei der Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten. Die Sicherheitsbehörden hätten durch ihr konsequentes Handeln einen möglichen islamistisch motivierten Anschlag verhindert. Durch die erfolgreiche Abschiebung sei geltendes Recht zügig und konsequent durchgesetzt worden. "Insbesondere die Bundes- und die Landespolizei sowie die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen haben durch ihre Arbeit diese zeitnahe Rückführung ermöglicht und dafür einen Beitrag zur Sicherheit der Bürger geleistet", so Pistorius.
Wie berichtet, war im Zuge der Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Attentäter auch eine Wohnung in der Grefenstraße in Drochtersen von einem Sonderkommando der Polizei gestürmt und durchsucht worden. In dem Mehrfamilienhaus wohnte der junge Mann, bevor er zu seinem Onkel in den Landkreis Lüneburg zog. In der Wohnung in Drochtersen leben noch seine Eltern und seine Geschwister. Nach WOCHENBLATT-Informationen war die Familie vor rund drei Jahren aus Armenien nach Deutschland gekommen. Die Polizei hatte die Angehörigen verhört und verschiedene elektronische Medien sichergestellt.
Das WOCHENBLATT hatte zu diesem Fall Fragen an das niedersächsische Innenministerium gerichtet. Von dort hieß es, "die Abschiebung wurde aufgrund der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht durchgeführt". Aus sicherheitsrelevanten Gründen könne man keine weiteren Auskünfte erteilen. "Einer dezidierten Auskunftserteilung stehen rechtliche Aspekte der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung sowie des Persönlichkeitsschutzes entgegen", so Ministeriumssprecher Werner Steuer.
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