"Das kann tragisch enden"
Softair-Waffen kürzlich in Rosengarten sichergestellt
thl. Winsen. Sie liegen voll im Trend, sind aber nicht ungefährlich: Softair-Waffen. Immer wieder sieht man vor allem Jugendliche mit solchen Anscheinswaffen durch den Wald flitzen und "Krieg" spielen. Erst kürzlich hat die Polizei in einem Waldstück am Schützenweg in Rosengarten-Klecken eine Gruppe junger Menschen gestoppt und eine Vielzahl von Softair-Waffen sichergestellt (das WOCHENBLATT berichtete).
Verwechslungsgefahr
Doch was macht diese Waffen so gefährlich? Zum einen kann man - je nach Stärke der Waffe - seinem Gegenüber Verletzungen zufügen, zum anderen sind sie aufgrund des Aussehens z.B. für Polizisten nicht von echten Waffen zu unterscheiden. "Und genau das kann im Extremfall tragisch enden", so ein Beamter.
Im März vergangenen Jahres kam es in Viersen am Niederrhein beinahe zu einem Extremfall, nachdem ein wegen Körperverletzungen polizeibekannter 19-Jähriger aus dem Fenster seiner Wohnung heraus mit einer Softair-Waffe auf eine Frau und deren Kleinkind geschossen hatte. Da die Polizei nicht wusste, um was für eine Waffe es sich handelte und ein Amoklauf nicht auszuschließen war, rückte das SEK an und stürmte die Wohnung schließlich. "Nur der Besonnenheit der Kollegen ist es zu verdanken, dass kein Schuss fiel", so ein Polizeisprecher.
Erhebliche Verletzungen
Softair-Waffen sind zu Spielzwecken entwickelte Schusswaffen mit geringer Geschossenergie, meist aus Kunststoff gefertigt und äußerlich scharfen Pistolen, Gewehren oder Flinten nachgebildet. Der Antrieb der Geschosse erfolgt mittels Federdruckes oder kalter Gase (Druckluft). Versuche, die Waffen zum Verschießen von Patronen- bzw. Kartuschenmunition umzubauen, führen aufgrund von Material und Konstruktion meistens zu ihrer Zerstörung. "Zur Gefährlichkeit der aus Softair-Waffen verschießbaren Kunststoffkugeln kann angemerkt werden, dass es je nach Geschossenergie (gemessen in Joule), Schussentfernung sowie getroffenem Körperteil (wie z.B. dem ungeschützten Auge) durchaus zu nicht unerheblichen Verletzungen kommen kann", so der Beamte weiter. Deswegen sei der Name Softair-Waffe trügerisch und als Spielzeug seien die Waffen absolut ungeeignet.
In der Öffentlichkeit verboten
Nach dem Waffengesetz zählen die Softair-Waffen zu den sogenannten Anscheinswaffen und dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden kann.
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