Regelmäßige Auslandseinsätze für die Feuerwehr?
Stader Kreisbrandmeister übt Kritik am geplanten Brandschutzgesetz
Kreisbrandmeister Peter Winter übt Kritik an geplanten Änderungen am niedersächsischen Brandschutzrecht. Insbesondere die Neuausrichtung der Feuerwehrbereitschaften mit anderen Fahrzeugen und ihre Entsendung ins Ausland stößt ihm sauer auf.
„Im Oktober letzten Jahres wurde der neue Gesetzesentwurf in die Verbandsanhörung gegeben und hat in allen beteiligten Gremien zu massiven Widersprüchen geführt“, berichtete Winter kürzlich bei einer Versammlung der Kreisfeuerwehr. Es sei vereinbart worden, dass über die angestrebten Änderungen erst in der neuen Legislaturperiode wieder beraten werden soll.
Schützenfest und Co.: Feuerwehr darf jetzt Verkehr regeln
Völlig unvermittelt kam für die Feuerwehren daher im Juli eine Änderung in Paragraph 2 des Brandschutzgesetzes, wonach eine "Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr zur Sicherung gemeindlicher Veranstaltungen" ermöglicht wird. Es geht dabei u.a. um Umzüge, z.B. bei Schützenfesten oder Laternenumzügen. Die Räte der Gemeinden können ihre Feuerwehren mit der Verkehrsregelung beauftragen, sofern Polizei nicht ausreichend Beamte bereitstellen kann.
Das war zwar schon vorher in vielen Orten gelebte Praxis, nach bisheriger Rechtslage durften Feuerwehrleute den Verkehr aber nur stoppen – und nicht regelnd eingreifen. Diese Lücke wurde nun geschlossen. Für die örtlichen Feuerwehren sei damit Rechtssicherheit geschaffen worden, so der Kreisbrandmeister.
„Wir haben dies immer gewollt und befürwortet“, sagte Winter. Gleichwohl sei die Begleitung von Festumzügen durch Freiwillige Feuerwehr andernorts kontrovers diskutiert und teilweise sogar abgelehnt worden. Inzwischen habe es einen Erlass aus dem Innenministerium mit weitergehenden Erklärungen gegeben, der viele zuvor offene Fragen beantworte. Ungeklärte Punkte wie verkehrsrechtliche Befugnisse, Haftung oder nachrangige Zuständigkeit gegenüber der Polizei sind nach Ansicht von Winter jetzt eindeutig geklärt.
Winter bedankte sich bei Landrat Kai Seefried, der in seinem vorherigen Job als Landtagsabgeordneter die jetzige Entwicklung in Sachen Brandschutzgesetz "massiv vorangetrieben" habe und dabei immer bereit gewesen sei, die Anregungen der hiesigen Feuerwehrspitzen in Hannover vorzubringen.
Wenig begeistert zeigte sich der Kreisbrandmeister von langwierigen Diskussionen zu Bekleidung und Dienstgraden in verschiedenen Gremien auf Landesebene. Ebenso kritisch betrachtet er einen geplanten Erlass zu den Kreisfeuerwehrbereitschaften. Der erste Entwurf zu diesem Erlass ist von den Feuerwehren und den kommunalen Spitzenverbänden bereits weitestgehend abgelehnt worden.
Auch das Kreis-Ordnungsamt habe in einem langen Schreiben ans Land „alle Probleme und Defizite deutlich aufgezeigt“, so Winter. Konkret geht es darum, dass eine Vielzahl an Spezialfahrzeugen nebst Unterstellmöglichkeiten und aufwendig geschulten Einsatzkräften gefordert wird. Außerdem erwägt das Land regelmäßige Auslandseinsätze. Das löste bei den anwesenden Orts- und Gemeindebrandmeistern nur Kopfschütteln aus.
Nach einem ersten Entwurf gab es im Sommer einen neuen Entwurf, doch die wesentlichen Kritikpunkte seien nicht ausgeräumt worden. Ab wann die neuen Regularien gelten, sei ungewiss. Doch alleine mit Blick auf die langen Lieferzeiten von Einsatzfahrzeugen sei nicht damit zu rechnen, dass das Land seine Vorgaben so schnell umsetzen könnte, sagte Winter.
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