Bundesgerichtshof verwirft Revisionsantrag
Urteil gegen "Zaunkönig"-Mörder ist rechtskräftig

tk. Stade. Das Urteil lebenslänglich für den Weißrussen Dzmitryi K. (32) ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat seinen Antrag auf Revision verworfen. Der Mann wurde für den Mord am Oldendorfer Zaunbauunternehmer Gerd Hennig im Jahr 2010 verurteilt.
Ein Komplize ist noch in Weißrussland flüchtig, der Drahtzieher und ein weiterer Mittäter wurden bereits Jahre zuvor verurteilt.
Die Festnahme von Dzmitryi K war ein Erfolg für die Ermittler. Der Weißrusse hatte sich jahrelang der deutschen Justiz entzogen, die den Straftäter aber nicht aus dem Visier verlor. Im Januar 2019 reiste Dzmitryi K. nach Litauen und wurde sofort verhaftet - es bestand ein EU-weiter Haftbefehl. Wenige Tage nach seiner Festnahme wurde er nach Deutschland gebracht, wo ihm im Sommer der Prozess vor dem Landgericht Stade gemacht wurde.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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