Von Polizei erschossener Flüchtling
Warum die Staatsanwaltschaft Stade ermittelt

Die Federführung in dem Ermittlungsverfahren liegt bei der Staatsanwaltschaft Stade. Im Fall des ebenfalls von einer Polizeikugel getöteten Aman Alizada wurde die Justizbehörde vom Flüchtlingsrat kritisiert | Foto: jab
  • Die Federführung in dem Ermittlungsverfahren liegt bei der Staatsanwaltschaft Stade. Im Fall des ebenfalls von einer Polizeikugel getöteten Aman Alizada wurde die Justizbehörde vom Flüchtlingsrat kritisiert
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tk. Stade. Der Tod des sudanesischen Flüchtlings wird von der Polizeiinspektion Cuxhaven untersucht. So soll verhindert werden, dass Ermittler aus Stade gegen eigene Kolleginnen und Kollegen ermitteln müssen. Die Federführung als Herrin der Ermittlungen liegt bei der Staatsanwaltschaft Stade. Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher des Justizbehörde, sieht keinen Interessenkonflikt. Eine besondere Nähe zur Polizei gebe es nicht und die Staatsanwaltschaft handele objektiv.

Wäre es aus politischen Gründen dennoch sinnvoll gewesen, die Ermittlungen abzugeben`? Hintergrund: Die Stader Staatsanwaltschaft ist in die öffentliche Kritik geraten, unter anderem durch den Niedersächsischen Flüchtlingsrat sowie lokale Initiativen, die sich um Geflüchtete kümmern, weil sie zwei Mal den Fall Aman Alizada eingestellt hat - ohne Anklage zu erheben. Der junge Mann (19) wurde ebenfalls von einem Polizisten  erschossen. Die Tat ereignete sich im Sommer 2019 in Stade Bützfleth.

Polizei erschießt Flüchtling: Jetzt spricht ein Mitbewohner

"Kritik müssen wir aushalten können", sagt Breas und verweist auf die Gesetzeslage. Eine Anklage könne nur dann erhoben werden, wenn die Staatsanwaltschaft mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von einer Verurteilung eines mutmaßlichen Täters ausgeht. Im Falle von Aman Alizada hatte der Pressesprecher mehrfach von einer "glasklaren Notwehrlage" gesprochen und sagt auch heute zur Einstellung des Verfahrens: "Das war eine sachgerechte Entscheidung." Ohne hinreichenden Tatverdacht keine Anklage und ohne Anklage kein öffentliches Gerichtsverfahren -  auch wenn das von Initiativen und dem Flüchtlingsrat gefordert wird.

Was im Fall des am vergangenen Sonntag getöteten Sudanesen am Ende herauskommt, werden die Ermittlungen zeigen.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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