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Tödlicher Raubüberfall auf Zaunbau-Unternehmer: Mittäter Alexander V. sagt im Prozess gegen Weißrussen aus
Zähe Zeugenbefragung im "Zaunkönig"-Fall

Der Weißrusse Dzmitryi K., hier mit seinen beiden Anwälten,  soll mit einem noch unbekannten Komplizen im Dezember 2010 den Raubüberfall auf den dabei verstorbenen Gerd Hennig begangen haben | Foto: Archiv/jd
  • Der Weißrusse Dzmitryi K., hier mit seinen beiden Anwälten, soll mit einem noch unbekannten Komplizen im Dezember 2010 den Raubüberfall auf den dabei verstorbenen Gerd Hennig begangen haben
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lt. Stade. Kann oder will sich Alexander V. (44) nicht mehr erinnern? Diese Frage stellte sich bei der Befragung des Schweißers aus Oldendorf, der am vergangenen Dienstag vor dem Stader Landgericht aussagte. V. ist ein wichtiger Zeuge im Prozess wegen Mordes in Tateinheit mit Raub gegen den Weißrussen Dzmitryi K. (32), der im Dezember 2010 gemeinsam mit einem Komplizen in das Haus des als "Zaunkönig" bekannten Unternehmers Gerd Hennig († 50) in Oldendorf eingedrungen sein soll. Bei dem brutalen Raubüberfall verstarb Hennig, seine Ehefrau wurde schwer verletzt.
V. ist einer der bereits verurteilten Mittäter und saß vier Jahre und drei Monate im Gefängnis. Auf wiederholte Nachfragen des Richters bezüglich seiner früheren Aussagen gab V., der während seiner damaligen Befragung offenbar gerade einen Drogenentzug durchmachte, immer wieder an, dass er sich nicht mehr erinnern könne.
Konkret ging es in der zähen Befragung vor allem um ein vermeintliches Treffen im Keller von V., bei dem der zu lebenslanger Haft verurteile Drahtzieher des Verbrechens - Sergej L. - zwei Männer aus Weißrussland vorgestellt haben soll, die "so ein Ding durchziehen würden". Besprochen wurde u.a., dass die Ehefrau nicht geschlagen werden sollte und der Mann nur, wenn er sich wehren würde.
Laut V. ging es aber zunächst gar nicht um einen geplanten Überfall auf Gerd Hennig, sondern um einen Überfall auf das Haus von V.s Nachbarn. Er habe nicht erwartet, dass Hennig überfallen werden würde und habe generell versucht, seinem Bekannten einen Überfall auszureden. Warum V. noch am gleichen Tag mit L. zusammen an Hennigs Haus vorbeifuhr, blieb im Dunkeln.
Dass die Männer im Keller mit Kabelbindern getestet haben sollen, wie man am besten Hände fesselt, bestätigte V. erst auf konkrete Nachfrage des Richters. Er erinnerte sich aber genau, dass die Kabelbinder schwarz waren. Auch auf einen mit Klebeband umwickelten Hammerkopf, den die Männer angeblich aus dem Keller von V. mitgenommen haben sollen, kam der Zeuge erst nach konkreter Nachfrage des Richters. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie sich daran nicht mehr erinnern, da das Thema seinerzeit zentraler Bestandteil des Prozesses gegen Sie war", so der Kommentar des Richters dazu.
V. gab an, Sergej L. gekannt zu haben, weil die Töchter der beiden Männer zusammen in den Kindergarten gingen. Er habe ihm einmal einen Gefallen getan und ein Dokument unterschrieben, damit der damals arbeitslose L. eine angebliche Nichte aus Weißrussland nach Deutschland holen konnte. Dass V. angeblich nicht gewusst habe, dass es sich bei der Nichte um eine Frau handelte, die für L. anschaffen gehen sollte, wollte der Richter nicht so ganz glauben.
Auf die Frage, warum V. ein solches Risiko eingegangen sei und warum er dies überhaupt gemacht habe, sagte der Zeuge nur: "Bei uns Russlanddeutschen ist das eben anders. Wir helfen uns auch ohne Gegenleistung."
Thematisiert wurde noch ein Brief von Alexander V., den er aus dem Gefängnis an den Richter des ersten Prozesses im "Zaunkönig-Mord" schrieb. V. gefiel es nicht, wie damals mit Hennigs Ehefrau umgegangen wurde. Sie sei "bei ihrer Vernehmung von den Anwälten fertig gemacht worden". V. stellte klar, dass die Frau nichts mit der ganzen Sache zu tun habe.
Ob die Ehefrau im jetzigen Prozess überhaupt aussagen wird, steht noch in den Sternen. In einem von ihrer Anwältin vorgelegten Attest heißt es u.a., dass von einer extremen Verschlechterung ihres Zustandes auszugehen sei, wenn die in ihr Heimatland Polen zurückgekehrte Frau erneut vor Gericht aussagen müsse. Die beiden Anwälte des angeklagten Weißrussen wollen die Gültigkeit des Attestes nun prüfen lassen.
Spannend wird es nochmal am kommenden Dienstag. Um 9.15 Uhr soll dann der Drahtzieher des Verbrechens, Sergej L., als Zeuge aussagen.

Redakteur:

Lena Stehr

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