Zocker-Prozess in Stade: "Massive Besorgnis der Befangenheit"

Neue Chance für Jens. L.? Sein Anwalt plädiert für den Austausch der Kammer und des Gutachters
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  • hochgeladen von Thorsten Penz

Anwalt des spielsüchtigen Ex-Bankers Jens L. wirft Gerichtsgutachter Verstoß gegen Delegationsverbot vor

tp. Stade. Werden am Montag, 9. September, 9.30 Uhr, bei der Fortsetzung des "Zocker"-Prozesses gegen den angeklagten Ex-Banker Jens L. (39) aus Stade die Weichen neu gestellt? Jens L. und sein Strafverteidiger Frank Jansen sehen gute Erfolgschancen für ihren kürzlich gestellten Befangenheitsantrag gegen die Strafkammer des Landgerichts Stade. Ihrer Ansicht nach hat der Gerichtsgutachter einen schwerwiegenden Fehler begangen und bedeutende Aufgaben unzulässig an Dritte delegiert.

Wird dem Antrag stattgegeben, müssten ein neuer Gutachter und eine neue Kammer eingesetzt werden, die den Fall neu beleuchten: Wie berichtet, soll Jens L. zwischen 2007 und 2010 mehrere Millionen Euro Kundengeld seines damaligen Arbeitgebers, der Deutschen Bank-Zweigstelle in Buxtehude, im Kasino verzockt haben. Der vom Landgericht eingesetzte forensische Gutachter Dr. Harald Schmidt bescheinigt dem inzwischen therapierten L. zwar krankhafte Spielsucht, hält ihn aber für schuldfähig. L. drohen mehrere Jahre Haft.

In dem mehrseitigen Befangenheitsantrag, der dem WOCHENBLATT vorliegt, wirft Anwalt Jansen dem psychiatrischen Gutachter einen Verstoß gegen das Delegationsvebot vor und äußert seine "massive Besorgnis der Befangenheit".

Dr. Schmidt soll bei der Erstellung der Expertise zur Frage von Jens L.s Schuldfähigkeit die Auswertung eines Persönlichkeitstests an eine Diplom-Psychologin übertragen haben. Jansen begründet seine Kritik mit einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe, nach dem eine Delegation von Gutachtertätigkeiten nur bei äußerst untergeordneten Hilfsdiensten erlaubt ist.

Zudem wirft Anwalt Jansen dem Gutachter mangelnde Kenntnisse von Jens L.s Strafakte vor. Der Sachverständige soll nur drei von mindestens sechs Bänden studiert haben. Zudem habe der Gutachter den Angeklagten viel zu spät untersucht, nämlich im Jahr 2013, als dieser bereits 300 Therapiestunden bei seinem Therapeuten, Dr. Marcus Wawerzonnek, absolviert haben.

• Gerichtssprecherin Petra Baars geht von einer planmäßiger Fortsetzung der Verhandlung aus. Erwartet wird, dass sich L. umfassend zu dem Fall einlässt und unter anderem über die Arbeitsbedingungen bei der Deutschen Bank berichtet.

Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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