Landkreis Stade hat gut zu tun
2.000 Bußgeldverfahren wegen Corona-Verstößen
nw/tk. Stade. Seit Beginn der Corona-Pandemie hat der Landkreis Stade fast 2.000 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnungen vorliegen. Dabei handele es sich mehrheitlich um Zuwiderhandlungen gegen Kontaktverbote, sagt Dezernentin Nicole Streitz. „Aber auch Verstöße gegen die Maskenpflicht oder während der häuslichen Quarantäne verfolgen wir.“ Weitere Verfahren werden wahrscheinlich hinzukommen, denn obwohl am heutigen Donnerstag einige Lockerungen in Kraft treten, müssen auch weiterhin zahlreiche Regelungen beachtet werden.
36 Prozent der Bußgeldverfahren sind bereits abgeschlossen. 40 Prozent der vorliegenden Anzeigen werden noch bearbeitet; die weiteren werden in den kommenden Wochen abgearbeitet. „Verstöße in Zusammenhang mit genehmigten und ungenehmigten Demonstrationen sowie den sogenannten ‚Spaziergängen‘ gegen die Corona-Maßnahmen verfolgen wir umgehend“, so Nicole Streitz. „Die Versammlungsfreiheit ist wichtig und richtig, doch die Maßnahmen zum Infektionsschutz sind es ebenfalls.“
Verstöße gegen die Corona-Regeln können teure Folge nach sich ziehen: Wer sich beispielsweise gegen die Maskenpflicht widersetzt, muss mit einem Bußgeld von 100 bis 150 Euro rechnen. Wer den Mindestabstand missachtet, kann mit einem Bußgeld von 50 bis 150 Euro rechnen. Gästen in der Gastronomie ohne Testnachweis drohen ein Bußgeld von 200 bis 350 Euro. Und wer einen Nachweis zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zum Nutzen einer Dienstleistung vortäuscht, muss bis zu 600 Euro zahlen.
Eine Übersicht zu den neuen Regelungen für private Treffen, Veranstaltungen und unter anderem für die Nutzung von Sportanlagen stehen auf der Homepage des Landkreises Stade. Dort gibt es auch weiterführende Informationen zum Corona-Virus.
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