Landkreis Stade
Ärzte sind "angepiekst": Nach Artikel über verweigerte Schmerz-Spritze meldeten sich mehrere Mediziner
(jd). Die Reaktion der Ärzteschaft ließ nicht lange auf sich warten: Der WOCHENBLATT-Artikel "Kein erlösender Piekser" vom vergangenen Samstag veranlasste einige Mediziner zu kritischen Anmerkungen. In dem Text ging es um die Erlebnisse unseres Redakteurs Jörg Dammann beim ärztlichen Notdienst. Er war mit starken Rückenschmerzen vorstellig geworden und hoffte und eine schmerzlindernde Spritze. Doch der diensthabende Arzt lehnte ab. Völlig zu Recht, so die Meinung der Mediziner. Tabletten zu verabreichen - wie beim Notdienst geschehen - sei erwiesenermaßen die bessere Therapie.
In dem Artikel kam auch ein Ärzte-Funktionär zu Wort: Dr. Stephan Brune, Stader Bezirksausschuss-Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) wies auf mögliche Haftungsrisiken hin. Allerdings sieht sich Brune in seiner Aussage falsch wiedergegeben: "Ich habe darauf abzielen wollen, dass ein Hausarzt, der seinen Patienten seit Jahren aus der eigenen Praxis kennt, eher eine Spritze geben kann als ein Arzt, der im Bereitschaftsdienst einer ihm unbekannten Person gegenübersteht." Ein Hausarzt wisse bei denjenigen, die er behandle, um deren gesundheitliche Vorbelastungen.
Abgesehen davon stimmt Brune seinem Kollegen Patrick Weinmann-Linne zu, der den WOCHENBLATT-Artikel zum Anlass genommen hat, auf die Risiken einer Spritze hinzuweisen: Die Injektion eines Schmerzmittels bei Rückenschmerzen sei nach heutigem Stand der Schulmedizin nicht mehr üblich, so der Arzt aus Apensen. Studien hätten gezeigt, dass es keine Vorteile gegenüber der Verabreichung von Medikamenten in Tablettenform gebe. Gerade bei Spritzen sei die Gefahr von Nebenwirkungen hoch: In erster Linie handele es sich um - manchmal lebensgefährlich -allergische Reaktionen sowie um die Bildung von Abzessen im Einstichbereich.
Beide Ärzte verweisen auf die "Nationale Versorgungsleitlinie Rückenschmerz" (www.leitlinien.de), in der von dem Einsatz von Spritzen bei der Behandlung unspezifischer Kreuzschmerzen abgeraten wird. Auf diese Leitlinie beruft sich auch Dr. Matthias Parpart aus Ahlerstedt, der sich ebenfalls an das WOCHENBLATT wandte: Würde sich ein Arzt nicht daran halten, "wäre er nach erfolgter Injektion bei einer etwaigen Klage wegen Nebenwirkungen von vornherein juristisch auf der Verliererseite."
Weinmann-Linne sieht zudem ein Problem in der Anspruchshaltung von Patienten: Er werde in seiner Sprechstunde täglich mit selbst gestellten "Google-Diagnosen" konfrontiert. Viele Patienten wüssten aufgrund ihrer Internet-Recherchen bereits eine passende "Wunschtherapie". Jetzt gelte es nur noch einen Arzt zu finden, der diese Therapie auch verordne.
KOMMENTAR: Von wegen "Wunschtherapie"
Ich bin jetzt aufgeklärt: Die Gabe von Schmerztabletten ist bei meinen Rückenschmerzen offenbar die "richtige Therapieoption", wie der Arzt Patrick Weinmann-Linne es formuliert. Er unterstellt mir, ich wäre mit einer "Wunschtherapie" in die Notfallsprechstunde gekommen.
Da irrt der Herr Doktor: Drei Tage zuvor erhielt ich in der Praxis, die die Urlaubsvertretung meines Hausarztes übernommen hatte, ganz selbstverständlich eine Spritze - mit dem Hinweis, mir eine weitere Spritze abzuholen, falls keine Besserung eintrete. Diese Therapieform wurde also nicht von mir gegoogelt, sondern stammt von einem Arzt.
Bei ihm ist die Erkenntnis, dass eine Spritze nicht das Mittel der Wahl ist, offensichtlich nicht angekommen. Vielleicht wäre hier mal Kollegenschelte statt Patientenschelte angebracht.
Jörg Dammann
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