Salzlagerstätten als ungeeignet eingestuft
Atommüll-Endlager-Suche: Flächen im Kreis Stade scheiden aus
Bei der Endlagersuche für den deutschen Atommüll sind jetzt weitere Flächen im Landkreis Stade herausgefallen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat in dieser Woche neue Gebiete benannt, die für eine Dauerlagerung hoch radioaktiver Abfälle ungeeignet sind. Dazu gehört der sogenannte Glückstadt-Graben, der sich bis in den Landkreis Stade erstreckt. Dieser geologische Graben besteht aus flach lagernden Steinsalzvorkommen.
Die beiden jetzt ausgeklammerten Salzlagerstätten im Stader Kreisgebiet erstrecken sich zum einen in fast nord-südlicher Richtung quer durch Nordkehdingen und zum anderen in einem Bogen südlich des Stader Stadtgebietes von Hagen über Riensförde bis Agathenburg. Damit sind inzwischen weite Gebiete des Landkreises Stade als nicht geeignet für den Bau eines atomaren Endlagers eingestuft worden. Bereits vor vier Jahren teilte die BGE mit, dass die Salzstöcke in Harsefeld und Stade nicht für eine unterirdische Lagerung von Atommüll infrage kommen. Das Gleiche gilt für ein Gebiet, das sich über das Alte Land und von Horneburg bis nach Drochtersen erstreckt.
Weite Teile des Landkreises werden noch untersucht
Weiter im Rennen ist das übrige Kreisgebiet. Dort lagert tief unter der Erde Tongestein. Diese geologische Formation muss von der BGE noch genauer auf ihre Tauglichkeit zur Lagerung von Atommüll untersucht werden. Diese rund einen Kilometer dicke Schicht Tongestein erstreckt sich auf einer Gesamtfläche von rund 63.000 Quadratkilometern über den gesamten Norden Niedersachsens bis weit nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hinein. Die jetzt aus dem Verfahren ausgeschiedenen Teilgebiete im Landkreis Stade fallen in die EG-Klassifizierung D (ungeeignet).
Weitere Teilgebiete sind jetzt ausgeschieden
Nach der aktuellen Untersuchung scheiden bundesweit 13 von 90 Teilgebieten aus, die nach dem letzten Verfahrensschritt vor vier Jahren übriggeblieben sind. Diese Regionen haben im Auswahlverfahren ein oder zwei Kriterien nicht erfüllt. Laut BGE werden jetzt noch 44 Prozent der Flächen in Deutschland auf ihre Eignung zur Endlagerung von hoch radioaktiven Abfällen untersucht. Zuvor waren es noch 54 Prozent. Lisa Seidel, die Bereichsleiterin der Standortauswahl bei der BGE, erläutert das wissenschaftlich fundierte Verfahren: „Wir setzen die Sicherheitsanforderungen für die Gebiete mit jedem Prüfschritt höher. Gebiete, die eine Hürde nicht überspringen, werden nicht weiterbearbeitet.“ Diese schrittweise Annäherung soll die Auswahl eines Gebiets mit der bestmöglichen Sicherheit gewährleisten.
Mehr Transparenz bei der Endlagersuche
Die BGE will nach eigenen Angaben künftig für mehr Transparenz bei der Endlagersuche sorgen. "Wir veröffentlichen ab sofort jährlich und öffentlich einsehbar unsere vorläufigen Arbeitsstände", erklärt Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung, Iris Graffunder. So sei für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, welche Gebiete man bereits auf ihre Sicherheit hin bewertet habe. Die derzeit veröffentlichten Arbeitsstände sind jedoch keine endgültigen Ergebnisse. Die Einschränkung der untersuchten Teilgebiete auf sogenannte Standortregionen erfolgt erst durch den Gesetzgeber. Ende 2027 wird die BGE entsprechende Regionen für die Erkundung über Tage vorschlagen. Diese Vorschläge werden dann vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft.
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