Stades Landrat will Tagesausflüge unterbinden
Ausflüge an die Elbe nicht mehr erlaubt: Betretungsverbot für Lüheanleger und andere Ausflugsziele
jd. Stade. Noch haben die Behörden kein Ausgehverbot verhängt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Politiker und Experten appellieren an die Vernunft der Menschen. Aber bei manchen Zeitgenossen, die den Ernst der Lage nicht begreifen oder nicht wahrhaben wollen, bewirken selbst die eindringlichsten Appelle nichts. Dieser Ansicht ist offenbar auch Landrat Michael Roesberg. Zunächst hatte er die Menschen dazu aufgerufen, keine (Oster-)Ausflüge ins Alte Land oder an die Elbe zu unternehmen. Jetzt wird aus dem dringenden Appell ein Verbot: Ausflügler dürfen im Landkreis Stade nicht mehr die Elbdeiche und die Strände entlang der Elbe betreten. Das Verbot gilt zunächst bis einschließlich Samstag, 18. April.
"Wer an den Ostertagen einen Ausflug an die Elbe oder ins Alte Land plant, hat die Verhaltensregeln in Corona-Zeiten nicht verstanden und verhält sich falsch", hieß es bereits in Roesbergs Aufruf. Die Bevölkerung verhalte sich im Kampf gegen die Corona-Pandemie vorbildlich und unterwerfe sich den erheblichen Einschränkungen. "Da kann nicht sein, dass Ausflügler diese Bemühungen unterwandern.“
Nun hat der Landrat per Allgemeinverfügung ein weitreichendes Betretungsverbot ausgesprochen. In der Verfügung zur "Reduzierung von tagestouristischen Ansammlungen“ heißt es wörtlich:
1. Das Betreten und Befahren folgender öffentlicher Plätze wird verboten:
· Parkplatz und Gebiet am Lüheanleger, Gemeinde Grünendeich
· Parkplatz und Gebiet am Stader Sand, Hansestadt Stade
· Parkplatz und Strand Grauerort, Hansestadt Stade
· Parkplatz am Strand sowie am Fährhaus Twielenfleth/Freibad und Strand in Bassenfleth, Gemeinde Hollern-Twielenfleth
· Parkplatz und Strand in Krautsand, Gemeinde Drochtersen
· Parkplatz Jachthafen Neuenschleuse, Gemeinde Jork
2. Das Betreten der Elbdeiche zu tagestouristischen Ausflügen im gesamten Landkreis Stade einschließlich der Deichverteidigungswege, sofern sie nicht als öffentliche Straße gewidmet sind, wird verboten.
Wer sich nicht an die Verfügung hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Polizeiinspektion Stade hat verstärkte Kontrollen angekündigt.
„Uns ist die einschneidende Wirkung der ausgesprochenen Verbote durchaus bewusst. Wir müssen aber für die anstehenden sonnigen Tage Vorsorge treffen. Es gilt für alle immer noch das Gebot ‚Bleibt zu Hause!'“, so der Landrat. Man solle die schönen Tage genießen - aber nur für den Spaziergang ums Haus oder im Viertel. "Lassen Sie das Auto stehen!", so Roesbergs Appell. "Für den September sind alle sind herzlich eingeladen, die Erntezeit im Alten Land zu erleben."
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