Umweltschutzverband BUND siegt im Eilverfahren
B-Plan rechtswidrig: Gericht verhängt Baustopp für Stader Surfpark
Der Surfpark in Stade darf nicht weitergebaut werden: Das Verwaltungsgericht (VG) Stade hat einen Baustopp verhängt. Damit wurde dem Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND stattgegeben. In dem seit mehreren Wochen laufenden Eilverfahren vor dem VG Stade ging es darum, dass die Arbeiten auf der Baustelle so lange ruhen, bis eine Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg vorliegt. Mit einem Urteil in Lüneburg wird allerdings erst im kommenden Jahr gerechnet.
Baustelle wird stillgelegt
"Die Baustelle für den Stader Surfpark wird stillgelegt", erklärt der Stader BUND-Kreisvorsitzende Heiner Baumgarten auf WOCHENBLATT-Nachfrage. "Wir haben vollumfänglich Recht bekommen." Damit habe das Gericht in Stade bestätigt, dass die von der Stadt erteilte Baugenehmigung für den Surfpark nicht rechtens sei, so Baumgarten. In einer Mitteilung des Stader Verwaltungsgerichts heißt es, der zugrunde liegende Bebauungsplan für den Gewerbe- und Surfpark Stade "erweist sich als rechtswidrig". Die Kammer komme zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch des BUND gegen den B-Plan der Stadt nach derzeitigem Stand Erfolg haben werde, so Gerichts-Pressesprecher Richard Wermes. "Damit darf die Baugenehmigung zurzeit nicht vollzogen werden."
Das Stader Gericht verweist in seiner Entscheidung "sowohl auf Mängel der Abwägung beim Artenschutz, als auch auf eine unzureichende Abwägung der Belange des Klimaschutzes". Nach Auffassung des Gerichts ist aber nicht nur der zugrunde liegende Bebauungsplan fehlerhaft, sondern auch die darauf basierende Baugenehmigung. Es geht u.a. um das Thema Artenschutz und hier konkret es um den Verlust zweier Habitate der Feldlerche. Die von der Stadt vorgesehene Ausgleichsmaßnahme erweist sich aus
Sicht des Gerichts als ungeeignet. Diese Maßnahme wurde bereits in den Jahren 2018/2019 durchgeführt. Das Gericht moniert, dass bei einem Abstand von so vielen Jahren insofern kein Bezug zu dem Bau des Surfparks besteht.
Stadt will Entscheidung prüfen
Das WOCHENBLATT hat auch die Stadt Stade als Antragsgegnerin um eine Stellungnahme gebeten: "Wir nehmen die Entscheidung des Verwaltungsgesichts zur Kenntnis und müssen nun den Beschluss prüfen", erklärt Stades Pressesprecher Stephan Voigt. Im Anschluss werde der Verwaltungsvorstand der Hansestadt Stade in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde entscheiden, wie mit der Verwaltungsgerichtsentscheidung umzugehen ist. Dies werde auch mit der Projektentwicklung Stade zu erörtern sein. Die städtische Projektentwicklungs-Gesellschaft plant in der Nachbarschaft den vom Gericht erwähnten Gewerbepark.
Auf der Baustelle des Stader Surfparks herrschte bereits seit rund drei Monaten Stillstand. Nach WOCHENBLATT-Informationen hatte das Stader Gericht mit dem Projektierer vereinbart, dass bis zum Ende der juristischen Auseinandersetzung um die einstweilige Verfügung des BUND alle Arbeiten auf dem Gelände ruhen.
Hauptverfahren vor dem OVG Lüneburg läuft weiter
Um diesen Rechtsstreit geht es: Der BUND hatte im März 2023 einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gestellt. Ziel des Antrages war es, den Bebauungsplan, auf dessen Grundlage die Baugenehmigung erteilt wurde, für nichtig zu erklären. Die Hansestadt Stade reichte dagegen Anfang Dezember 2023 eine sogenannte Antragserwiderung ein. Mit einer Entscheidung der Lüneburger Richter ist - wie erwähnt - nicht vor 2025 zu rechnen. Mitte Januar legte der BUND in einem Eilverfahren nach: Beim VG Stade wurde ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, damit die rechtskräftige Baugenehmigung außer Kraft gesetzt wird. Der BUND hatte zuvor angekündigt, weitere juristische Schritte einzuleiten, sollten die Bauarbeiten - wie geschehen - vor einem Richterspruch des OVG beginnen.
Nach der jetzigen Entscheidung der Stader Richter müssen die Bauarbeiten am Surfpark ruhen, bis das Hauptverfahren in Lüneburg beendet ist. Allerdings kann die Stadt Beschwerde gegen den Richterspruch aus Stade einlegen. Dann würde auch bei diesem Eilverfahren die Entscheidung bei den Lüneburger Richtern liegen.
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