Rodung auf 100 Meter Länge
Baumfällungen in Stade-Ottenbeck: War das überhaupt erlaubt?
jd. Stade. Das Entsetzen war groß: "Es sieht aus, als ob der Sturm dort gewütet hätte", berichtet ein WOCHENBLATT-Leser nach einem Spaziergang südlich des Wohngebietes in Stade-Ottenbeck. Er war entlang der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) im Bereich der Galloway-Weide unterwegs. Dort entdeckte der Stader auf einer Länge von rund 100 Metern zahlreiche gefällte Bäume. "War diese massive Baumrodung rechtens?", fragt er sich nun. Das WOCHENBLATT hakte bei den zuständigen Stellen nach.
Laut dem städtischen Pressesprecher Stefan Voigt war die Baumfällung entlang eines Zaunes rechtmäßig. "Es handelt sich um den ersten Pflegeschnitt zum Freischneiden der Zauntrasse seit 20 Jahren", sagt Voigt. Die Maßnahme sei vom Pächter der Weideflächen durchgeführt worden und mit der Hansestadt Stade abgestimmt gewesen.
Allerdings, so räumt der Pressesprecher ein, sei die Rodung über den mit der Stadt vereinbarten Umfang hinaus erfolgt. Eine Strafe muss der Pächter allerdings nicht befürchten. Laut Voigt bewege sich die Maßnahme noch im Rahmen der nach der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung zulässigen Unterhaltung des Weidezaunes. Das habe der Landkreis nach einer Prüfung bestätigt, so Voigt.
Voigt verweist darauf, man habe berücksichtigen müssen, dass sturm- und witterungsbedingt Stangengehölze entlang der Trasse auf den Zaun zu fallen drohten. "Somit musste gehandelt werden." Nach Angaben des Pressesprechers werden auch die Kommunalen Betriebe Stade (KBS) noch in dieser Woche in dem Bereich tätig. Es sei erforderlich, auf der gegenüberliegenden Seite der Trasse weitere Bäume zu fällen. "Auch diese Maßnahme ist vom Landkreis genehmigt worden", sagt Voigt.
• Das WOCHENBLATT hatte auch den Landkreis um eine Stellungnahme gebeten. Diese lag bis Redaktionsschluss nicht vor.
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