Jetzt werden Bußgelder für Verstöße gegen die Corona-Verordnung verhängt
Corona-Sünder in Niedersachsen müssen zahlen: 150 Euro für weniger als 1,50 Meter Abstand
(jd). Jetzt werden "Corona-Sünder" zur Kasse gebeten: Die niedersächsische Landesregierung hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Beschränkung sozialer Kontakte erlassen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. So werden beispielsweise 150 Euro fällig, wenn sich jemand in der Öffentlichkeit nicht an den Mindestabstand von 1,50 Meter hält.
Ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro wird auch verhängt, wenn Personen ein (verbotenerweise geöffnetes) Lokal besuchen oder sich beim Außer-Haus-Verkauf nicht mindestens 50 Meter entfernen, bevor sie in den Burger beißen oder die Pizza vertilgen. Teurer wird es, wenn sich im Freien mehr als zwei Personen treffen. Dann muss jeder Teilnehmer zwischen 200 und 400 Euro berappen. Beträge von jeweils 150 bis 400 Euro pro Beteiligten werden fällig bei Versammlungen oder Zusammenkünften in Vereinsheimen, Gemeindehäusern oder Freizeitstätten. Der gleiche Satz ist zu zahlen, wenn sich jemand zu touristischen Zwecken in seiner Zweitwohnung aufhält.
Mit wesentlich höheren Geldbußen müssen Gewerbetreibende, Geschäftsinhaber und Gastronomen rechnen, wenn sie sich nicht an die Corona-Verordnung halten. Wer unerlaubt seinen Laden, sein Hotel (für Urlauber) oder sein Restaurant (abgesehen vom Außer-Haus-Verkauf) öffnet, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 3.000 bis 10.000 Euro belegt. Halten sich Frisöre oder Kosmetikstudios nicht an das Öffnungsverbot, so werden die Inhaber mit einem Betrag zwischen 2.000 und 5.000 Euro zur Kasse gebeten.
Inhaber von Supermärkten, Bau- und Gartenmärkten, Lieferdiensten, Außer-Haus-Verkaufsstellen, Drogerien und anderen Verkaufsstellen sollten peinlichst genau darauf achten, dass die jeweiligen Abstandsregelungen zu den Kunden bzw. zwischen den Kunden (auch in der Warteschlange) eingehalten werden. Sonst wird nämlich ein Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro fällig.
Der Bußgeldkatalog soll den Ordnungsbehörden als Orientierung dienen, wie Verstöße gegen die Corona-Verordnung zu ahnden seien, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Es handelt sich um Regelsätze, die Behörden vor Ort besitzen einen Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Höhe. Verstöße gegen die Verordnung sollen von den Ordnungsämtern konsequent, aber mit dem nötigen Augenmaß geahndet werden, so Ministeriumssprecher Oliver Grimm. Niemand müsse ein Bußgeld fürchten, wenn es beispielsweise eine bestimmte Alltagssituation kurzzeitig nicht erlaube, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Bei wiederholten und schweren Verstößen werden jedoch empfindliche Bußgelder verhängt.
Der Leiter des Corona-Krisenstabs, Heiger Scholz, appelliert in diesem Zusammenhang nochmals an die Vernunft der Bürger in Niedersachsen: "In diesen Tagen entscheidet es sich, ob wir in der Lage sind, die Ausbreitung des Corona-Virus entscheidend zu verlangsamen. Halten Sie bitte unbedingt Abstand und bleiben Sie zu Hause!"
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