Abfall nicht getrennt: Stader ärgert sich über Nachbarn
Das kann teuer werden: Umverpackungen und Grünabfälle in die Restmülltonne werfen
jd. Stade. Sicher gehört es nicht zum feinen Stil, seine Mitmenschen anzuschwärzen. Doch ein WOCHENBLATT-Leser aus Stade gerät zu Recht wegen eines Nachbarn in Rage - und mit Verpetzen hat es nichts zu tun, wenn er sich in diesem Fall an die Zeitung wendet. Das der Mail beigefügte Foto macht deutlich, warum sich der gute Mann so ärgert: In der Restmülltonne aus der Nachbarschaft sind Dinge gelandet, die dort eindeutig nicht hineingehören. Hier hat jemand offensichtlich noch nie etwas von Mülltrennung gehört.
Der Deckel der überquellenden Mülltonne steht weit offen. Der Inhalt des obersten Müllbeutels, der einfach nur oben auf die Tonne gelegt wurde, besteht überwiegend aus Umverpackungen, die als Wertstoffe im Gelben Sack entsorgt werden müssen, und aus Küchenabfällen, für die es die braune Tonne gibt.
"So wird hier alle 14 Tage der Müll entsorgt", schreibt dazu der erboste WOCHENBLATT-Leser. "Warum nimmt der Entsorger solche aufgetürmten Müllbehälter mit und warum wird keine größere Tonne bestellt?", fragt er sich. Solange die Müllabfuhr trotzdem regelmäßig die Tonne leere, werde sich am Verhalten nichts ändern, so seine Kritik.
Beim Landkreis hat man Verständnis für den Unmut des Staders: "Ich kann nachvollziehen, dass jemand, der immer fein säuberlich seinen Müll trennt, sich ärgert, wenn andere mit ihrem Fehlverhalten durchkommen", sagt Heiko Köhnlein, dem als Leiter des Kreis-Umweltamtes der Bereich Abfallentsorgung untersteht.
"Auf dem Foto ist deutlich erkennbar, dass hier jemand alles falsch gemacht hat, was man falsch machen kann", sagt Köhnlein. Die Packung eines Fertiggerichts habe im Restmüll genauso wenig zu suchen wie die Dose mit der asiatischen Suppe. Das Gleiche gelte für den Paprikastrunk oder die Gurkenschale.
Doch dürfen die Müllwerker die Tonne einfach stehen lassen? "Ja", sagt Köhnlein, "und das sogar aus zweierlei Gründen." Einmal wegen der unzulässigen Abfälle und dann wegen des Deckels, der sich nicht schließen lässt. Man habe mit dem Entsorgungsunternehmen, in diesem Fall ist es die Firma Karl Meyer aus Wischhafen, explizit geregelt, dass Mülltonnen bei derartigen "Fehlbefüllungen" ungeleert stehengelassen werden können. Spätestens im Wiederholungsfall sollte das geschehen.
"Die Betreffenden werden sich dann schon bei uns melden", meint Köhnlein. Je nach Schwere des Vergehens werden dem Müllsünder die Leviten gelesen. "Im konkreten Fall sollten wir mal einen Abfallberater vorbeischicken, weil in diesem Haushalt der Müll augenscheinlich gar nicht getrennt wird und die Tonne zu klein ist." Man sage nichts, wenn der Deckel mal fünf Zentimeter aufstehe, eine ständig falsche Befüllung könne aber teuer zu stehen kommen, so Köhnlein: "Wir können Bußgelder in einer Höhe bis 5.000 Euro verhängen."
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